EU-Richtlinie
für Internet verabschiedet
Am
07. Dezember 1999 verabschiedeten die zuständigen EU-Minister eine
Rahmenrichtlinie für das Internet. Die abschließende Fassung dieser Richtlinie
ist noch nicht bekannt.
Eckdaten
sind jedoch, dass jeder in einem EU-Mitgliedsland niedergelassene Anbieter in
anderen EU-Staaten Waren verkaufen darf. Eine Zulassung hierfür ist nicht
erforderlich. Wichtige Neuerung ist, dass das Recht des Herkunftsstaates,
in dem der Anbieter seinen Sitz hat, gelten wird und Verbraucher an ihrem Wohnort klagen können.
Den Mitgliedsstaaten wird im Hinblick auf Verbraucher, Persönlichkeitsschutz, Werbe- und Wettbewerbsrecht ein Regelungsvorbehalt eingeräumt. Im nationalen Bereich könnte beispielsweise Deutschland von einer Regelung zum Verbot der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung Gebrauch machen. Eine solche Regelung beträfe dann ausländische Anbieter, die in dem jeweiligen Land, die diese zusätzliche Regelung getroffen haben, Waren anbieten.
Fernabsatzrichtlinie
im Volltext via EUR-Lex
Referentenentwurf
Fernabsatzgesetz (FernAG)
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© RA Hajo Rauschhofer 1999