(Rauschhofer Online 22.8.2000) Als erstes Obergericht hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln das Recht eines Nutzers bestätigt, der seit Jahren in der Online-Szene unter einem Pseudonym auftritt, dieses Pseudonym auch als Domain zu verwenden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahren ließ das OLG Köln jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu, die nunmehr eingelegte wurde.

Die Revision ist zunächst zu begründen. Danach entscheidet der BGH über deren Annahme und bestimmt ggf. einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Mit einer Entscheidung kann erst im nächsten Jahr gerechnet werden.

Zur Thematik:

Urteilgründe des OLG Köln im Volltext
Urteil
via JurPC
Zum Fall pseudonym.de
Urteil des LG Köln (I. Instanz)
Urteil des LG Bremen – henne.de