(Rauschhofer Online 7.7.2000) In einer am 30.6.2000 verkündeten Entscheidung des LG Hamburg bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verwendung allgemeiner Oberbegriffe (LG Hamburg Az.: 416 O 91/00).

Das erkennende Gericht befand in dem konkret entschiedenen Fall von lastminute.com, dass zwar dadurch Kundenströme kanalisiert würden, dies jedoch nicht in wettbewerbswidriger Weise geschehe.

Dieses Urteil setzt sich damit in Widerspruch zu der jüngst ergangenen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht – mitwohnzentrale.de, entspricht dagegen der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt/M. wirtschaft-online.de und LG München – sat-shop.com.

Gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht – mitwohnzentrale.de – wurde Revision zum BGH eingelegt, so dass die Entwicklung abzuwarten bleibt.

Urteil im Volltext

Zur Thematik:

Internet-world vom 4.7.2000
Das Ende von „gattungsbezeichung.de“ ?
Beitrag von RA Rauschhofer in der Computerwoche Nr. 47 vom 26.11.1999, S. 4 unter dem Titel: Rechtsanwalt befürchtet neuen „Domain-Krieg“