Vorratsdatenspeicherung – Speicherpflicht wird vorerst ausgesetzt
Vorläufiges Aufatmen für Internetprovider - Speicherpflicht wird vorerst ausgesetzt Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster, gab die Bundesnetzagentur gestern bekannt, dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Telefon- und Internet-Anbieter bis zur endgültigen Entscheidung vorerst ausgesetzt wird. Damit reagiert die Behörde auf einen Gerichtsbeschluss, der sich allerdings nur auf einen einzelnen Provider bezog. Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster gegen die Speicherpflicht geklagt und beantragt, bis zum endgültigen Urteil nicht speichern zu müssen. Der entsprechende Passus im Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht. In seiner Entscheidung hat das OVG der pauschalen Vorratsdatenspeicherung nun eine [...]

Rauschhofer Social