Im November 2009 haben wir Ihnen hier die wichtigsten Neuerungen im AGB-Recht dargestellt. Seitdem gibt es schon wieder viele neue und wichtige Urteile, die es für die Verwender von AGB zu beachten gilt, um Abmahnungen von Wettbewerbern zu verhindern.

Das OLG Köln (Beschl. v. 27.04.2010 – Az.: 6 W 43/10) hat entschieden, dass der Ausschluss benutzter Kosmetika von dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht rechtswidrig sei.

Das OLG Köln (Urt. v. 22.01.2010, Az.: 6 U 119/09) hat auch einzelne AGB eines Telekommunikations-Anbieters als rechtswidrig eingestuft, da die Klauseln die Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligten.

Außerdem entschied das OLG Köln (Urt. v. 27.04.2010, Az.: 3 U 160/09), dass ein Lieferunternehmen in seinen AGB nicht festlegen dürfe, dass durch den Kunden eine Schadensanzeige bei (Teil-) Verlust oder Beschädigung schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erfolgen müsse.

Das LG Hannover (Urt. v. 17.03.2010, Az.: 22 O 16/10) ist der Ansicht, dass die Regelung über die Rücksendekosten im Fernabsatz ausdrücklich vertraglich vereinbart werden muss. Ebenso entschieden auch schon das OLG Hamburg (Beschl. v. 17.02.2010, Az.: 5 W 10/10) und das OLG Koblenz (Beschl. v. 08.03.2010 – Az.: 9 U 1283/09) sowie das LG Bochum (Beschl. v. 02.01.2009, Az.: 14 O 241/08) und das LG Dortmund (Urt. v. 26.03.2009, Az.: 16 O 46/09).

Das LG Bochum (Beschl. v. 06.05.2010, Az.: I-12 O 80/10) hat entschieden, dass die Nichtannahme zurückgesandter unfreier Pakete im Rahmen des Widerrufsrechtes eine wettbewerbswidrige Handlung darstelle. So entschied schon zuvor das OLG Hamburg (Urt. v. 14.02.2007, Az. 5 W 15/07).

Das OLG Frankfurt a. M. (Urt. v. 15.04.2010, Az.: 6 U 49/09) entschied, dass im Falle des Kaufes einer Bahnfahrkarte über das Internet, mit der der Käufer über einen Zeitraum von 11 Wochen die Möglichkeit hat zwei einfache Bahnfahrten seiner Wahl zu tätigen, dem Käufer kein Widerrufsrecht eingeräumt werden müsse, auch wenn dieser ein Verbraucher sei, § 312b Abs. 3 BGB.

Das OLG Hamm (Urt. v. 02.03.2010, Az.: 4 U 208/09) hat entschieden, dass die Verbindung einer Kauf-auf-Probe-Klausel mit der Widerrufsbelehrung bei undeutlicher Gestaltung nicht zulässig sei.

Denken Sie daran, dass nicht zuletzt Mitbewerber stets nach Fehlern suchen, um Unterlassungsansprüche durchzusetzen.

Für eine Prüfung und etwaigen Überarbeitung Ihrer AGB stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Tipps:

Zu Recht abgemahnt? Internet World Business 12-2008 , Seite 10

Ruhig Blut bei Abmahnungen

internet WORLD, 1/2004, S. 26 Abmahnungen im Internet;

Podcast HR-Info: Erst abgemahnt, dann abgesahnt – Abzocke im Internet (25:02h, 6 MB) mit freundlicher Genehmigung von

Hinweis:

Die Übersicht ersetzt nicht die anwaltliche Beratung, da eine rechtliche Bewertung stets für den konkreten Einzelfall zu erfolgen hat.