Urteile im Urheberrecht
I. Internet neue Nutzungsart bei Fotografien
LG Berlin
(Geschäftsnummer: 16.0.803/98 - verkündet am 14. Oktober 1999): Das
Zugänglichmachen von Fotos in der Online-Ausgabe einer Zeitung stellt
gegenüber dem Druck in einer Zeitung eine eigenständige Nutzungsart dar.
Laut BGH muß es sich dazu um eine nach der Verkehrsauffassung als solche
klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig
erscheinende Verwertungsform handeln (GRUR 1990, 669, 671 -
Bibelreproduktion, GRUR 1992, 310, 311 - Taschen buchlizenz). Die
Online-Ausgabe ist weltweit ständig, aktuell und kostenlos über
Telefonleitung zugänglich, wird auf einem Computerbildschirm wahrgenommen,
ermöglicht eine Recherche von Artikeln, ist digital leicht speicherbar und
zu vervielfältigen und unterscheidet sich so nach genannten Kriterien
erheblich von einer gedruckten Zeitung.
siehe auch:
Internet-Recht für die Praxis - Teil 1: Urheberrecht - (Beitrag in der DIREKT MARKETING 05/2001)
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© RA Hajo Rauschhofer 2000