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zum Markenrecht
Im Markenrecht werden die Fragen von Eintragung, Schutz und Löschung von Marken
geregelt
Ein Markenrecht Dritter kann bei Online-Auftritten in vielfältiger Weise
betroffen sein. Genannt sei hier allen voran die Verwendung eines Domain-names
einer eingetragen Marke.
Ebenso bedarf es für den Vertrieb neuer Produkte regelmäßig einer Eintragung von Marken, um andere von der Verwendung der identischen oder verwechslungsfähigen Bezeichnung auszuschließen. Bei der Entwicklung einer Markenschutzstrategie muss ebenfalls das Augenmerk auf bestehende Eintragungen gelenkt werden, die im Wege der Recherche ermittelbar sind.
Schließlich gibt es Fälle, in denen eine Marken
nur mit dem Zweck eingetragen werden, nachfolgende Verletzungen abzumahnen und
Schadensersatz geltend zu machen.
Verwechslungsgefahr bei Kombination von
"Telecom" mit weiterem Zusatz zu vereinen
Telecom
Handel 12-2008 , Seite
26
Sind Markennamen als Keywords zulässig?, Internet World Business, 11/05, S. 10
Titelschutz
auf für Web-Publikationen,
Internetworld, Cebit2004/2004,
S. 17
Internet-Recht für die Praxis - Teil 3: Markenrecht - (Beitrag in der DIREKT MARKETING 07/2001)
Domains und Marken - Der
neue alte Markt des Abmahnens
Zum
Markenschutz
Der Fall "WebSpace" - Hintergründe
Wird Geschäftemachern
mit Markennamen ein Riegel
vorgeschoben? - Beitrag in der Computerwoche vom
29.10.
CW 43/99, S. 94
LG
Frankfurt/M.: Markenrecht und Suchmaschinen
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