Markenrecht

 

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Im Markenrecht werden die Fragen von Eintragung, Schutz und Löschung von Marken geregelt
Ein Markenrecht Dritter kann bei Online-Auftritten in vielfältiger Weise betroffen sein. Genannt sei hier allen voran die Verwendung eines Domain-names einer eingetragen Marke.

Ebenso bedarf es für den Vertrieb neuer Produkte regelmäßig einer Eintragung von Marken, um andere von der Verwendung der identischen oder verwechslungsfähigen Bezeichnung auszuschließen. Bei der Entwicklung einer Markenschutzstrategie muss ebenfalls das Augenmerk auf bestehende Eintragungen gelenkt werden, die im Wege der Recherche ermittelbar sind.

Schließlich gibt es Fälle, in denen eine Marken nur mit dem Zweck eingetragen werden, nachfolgende Verletzungen abzumahnen und Schadensersatz geltend zu machen.

Verwechslungsgefahr bei Kombination von "Telecom" mit weiterem Zusatz zu vereinen
Telecom Handel 12-2008 , Sei
te 26

Sind Markennamen als Keywords zulässig?, Internet World Business, 11/05, S. 10

  Titelschutz auf für Web-Publikationen
Internetworld, Cebit2004/2004, S. 17

Internet-Recht für die Praxis - Teil 3: Markenrecht - (Beitrag in der DIREKT MARKETING 07/2001)

Domains und Marken - Der neue alte Markt des Abmahnens

Zum Markenschutz

Der Fall "WebSpace" - Hintergründe

Wird Geschäftemachern mit Markennamen ein Riegel
        vorgeschoben? -   Beitrag in der Computerwoche vom
        29.10. CW 43/99, S. 94 

LG Frankfurt/M.: Markenrecht und Suchmaschinen

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