Domain-Recht

Urteile zum Domain-Recht:

Beiträge zum Domain-Recht:


 

Zur Frage der Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens und der dazugehörigen Internet-Domain des Landes Hessen; Streitwert bei Verletzung des Namensrechtes.

 



Einführung:

Das Domain-Recht ist als solches kein eigentliches Rechtsgebiet. Es ergab sich aus den technischen Entwicklungen des WWW verbunden mit dem Umstand, dass jede Second-Level-Domain unter einer Top-Level-Domain (z.B. .de) nur einmal vergeben werden kann ( - die technischen Zusammenhänge von URL und IP werden als bekannt vorausgesetzt).
Aus dieser Entwicklung folgten Konflikte, entweder ausgelöst durch Namensgleichheit zwischen Unternehmen und anderen Unternehmen oder Privatpersonen (krupp.de) sowie dem zielgerichteten Handeln einzelner, die - teilweise mit Erfolg - ihren Domain-namen gewinnbringend veräußern wollten. Das Domain-Grabbing war "erfunden", genährt durch anfängliche Gerichtsentscheidungen, die einen Herausgabeanspruch verneinten.

Rechtlich geht es immer im wesentlichen um die Frage, ob Ansprüche aus Marken- oder Namensrechten auf Freigabe der Domain bestehen und/oder ggf. zumindest aus Wettbewerbsrecht ein Unterlassungsanspruch abgeleitet werden kann.
Inwieweit solche Ansprüche bestehen ist immer ein Frage des konkreten Einzelfalls. Beispielsweise sei daraufhin gewiesen, dass ein Markenrecht nicht zwingend zu einem Anspruch auf Herausgabe der mit der Marke identischen Domain führt. Maßgeblich ist hierbei insbesondere, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen ein Schutz erfolgt und ob eine Verwechslungsgefahr besteht.

In einer Vielzahl von Beiträgen und Urteilen werden die vorgenannten Problemstellung behandelt. 
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

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© RA Dr. Hajo Rauschhofer 2000 - last up-date 09.07.2005

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