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__________________________________________________________________ 15 Jahre IT-Recht in Wiesbaden__________________________________________________________________
Wiesbaden, 08. Mai 2011
Am 08. Mai 1996 wurde Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer
als einer der jüngsten Rechtsanwälte in Hessen mit 26 Jahren zur
Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seit Beginn im IT-Recht tätig.
Bereits lange zuvor hatte er sich die Domain
rechtsanwalt.de gesichert. IT-Recht, zu dem als Teilmenge auch das Internet-Recht
zählt, ist seit Beginn eine sehr spannende Materie, nicht zuletzt geprägt
durch den technischen Fortschritt.
Interessanterweise warben Microsystems, IBM und Oracle auf der Cebit 1996
für Netzwerk-Computer, die Programme über das Netz laden sollten.
Innovativ aber zu früh, da die Bandbreite fehlte. Von der Grundidee
handelte es sich schon um eine Art
Cloud Computing. Eine besondere Herausforderung in dieser Zeit stellten
Domain-Streitigkeiten dar. Da einige Gerichte bis 1998 eine Domain -
mangels technischen Verständnisses - mit einer „Telefonnummer“ verglichen,
war dem Domain-Grabbing Tür und Tor geöffnet. WWW bedeutete in dieser Zeit
auch „World Wild Web“. Als Rechtsanwalt musste Dr. Rauschhofer beispielsweise
einem Gericht das Verhältnis von DNS-/IP-Routing und DENIC noch mit dem
Vergleich zu Grundbuchamt und Straßenbaufirmen erklären. Auf der anderen Seite konnte erstmals die Übertragung
einer dreistelligen DE-Domain eines börsennotierten Unternehmens sogar im
Wege der einstweiligen Verfügung erreicht werden; dies weil die Domain auf
pornografische Inhalte verwies und der Gegner 30.000 DM forderte. Derselbe schillernde Kollege, der damals in dieser
Domainsache tätig war, mahnte Provider ab, die den für DPMA-Prüfer
offenbar unbekannten Begriff „Webspace“
benutzten, um Online-Speicher für Webseiten zu bewerben. Das
LG Bochum hob trotz
Registermarke in einem von Rechtsanwalt Rauschhofer vertretenen und viel
beachteten Verfahren die einstweilige Verfügung auf. Bis zur mündlichen
Verhandlung wurden mit dem Münchner Kollegen ordnerweise Schriftsätze
ausgetauscht. Zum Nachweis der fehlenden Schutzfähigkeit wurden damals
noch Ergebnisse des damaligen Suchmaschinen-Branchenführers
Altavista
herangezogen. Im Jahre 2000 promovierte Herr Rauschhofer zum Thema „Mediendienste
im World Wide Web - Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts“.
Später folgte konsequenterweise der Erwerb des „Fachanwalts für
Informationstechnologierecht“. Seit 2002 betreut Dr. Rauschhofer in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte mit inzwischen vier spezialisierten Juristen bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird.
Das Wissen dieser Tätigkeit hat Dr. Rauschhofer seit über 10 Jahren deutschlandweit in rund 120 Vorträgen vermittelt und war des Öfteren in Presse, Radio und Fernsehen, wie zuletzt z.B. im heute-journal oder ZDF WISO - zuletzt zu aktuellen Themen wie Facebook & Social Media.
Trotz der deutschlandweiten Tätigkeit bekennt
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online seit 08.05.2011