Dr. jur. Hajo Rauschhofer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Dr. Hajo Rauschhofer ist Experte bei brainGuide

Zur Person RA Dr. Hajo Rauschhofer

Dr. jur. Hajo Rauschhofer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (Berufsbezeichnung verleihender Staat)

siehe auch
Dr. Hajo Rauschhofer, Fachwanwalt für IT-Recht seit 15 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen

USt.-Ident.-Nr.: DE 205745446
Kanzlei-Homepage: www.rechtsanwalt.de

Veröffentlichungen/Presse> siehe Beiträge

Dr. Rauschhofer kurz CV

Dr. Hajo Rauschhofer wurde mit 26 Jahren im Jahre 1996 Rechtsanwalt und hat seit dem im IT-Recht und Internet-Recht seinen Tätigkeitsschwerpunkt. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web – Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts“.

Seit 2002 betreut Dr. Rauschhofer in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwalte.de spezialisiert bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Ganz überwiegend erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Software, uns SaaS-Projekten bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen. Daneben erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews in Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet, die durch bundesweite Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt werden.

Zu den Mandaten der Kanzlei zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Lebensmittelherstellung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Softwarehersteller. Darüber hinaus berät und vertritt Rauschhofer Arbeitgeber wie auch Betriebsräte bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarung im IT-Rechtlichen Kontext, insbesondere der Konsolidierung von heterogenen Vereinbarungsstrukturen durch eine Rahmenbetriebsvereinbarung IT.

Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit hatte Dr. Rauschhofer immer wieder Gelegenheit, an der Rechtsfortbildung mitzuwirken. In einer Vielzahl von Verfahren konnten neue Fragestellung einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden; genannt seien hier exemplarisch:

  • Facebook-Impressum – OLG Nürnberg weist Klage wegen Abmahnung zum Facebook Impressum ab
  • Linkhaftung auf Twitter – Twitter-Nutzer haften für Links via Focus Online
  • Webspace: NJW-CoR 2000, 47, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Übernahme von Homepage-Inhalten: MMR 2004, 476 ff., CR 2004, 617f.;
  • fetenplaner.de: MMR 2005, 62f.  – Homepage mit Domain als Unternehmenskennzeichen schutzfähig; Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens
  • hessentag2006.de:- MMR 2005, 782; Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis, maxem.de: BVerfG – 1 BvR 2047/03; Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, kettenzüge.de: MMR 2006, S. 113;
  • Quellcodebesichtigung im Wege der einstweiligen Verfügung: GRUR-RR, 2006,295; NJW-RR 2006, 1344 oder zuletzt Haftung für Links auf Twitter: MMR 6/2010, Fokus, S. XVI.

Mitgliedschaften

  • 11/2014 – 10/2022 Fachausschuss IT-Recht der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main, Hamm und Thüringen
  • Mitglied im Ausschuss Kreativwirtschaft der IHK Wiesbaden
  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Ausgewählte Mandate

  • langjährige und ständige Beratung und Vertretung eines international tätigen Finanzdienstleistungsunternehmens im IT-Vertragsrecht, Fragestellungen des IT-Rechts sowie Vertretung in Gerichtsverfahren
  • über 15-jährige Beratung und Vertretung eines internationalen Großkonzerns im Marken- und Domainrecht
  • ständige Beratung und Vertretung von zahlreichen, regelmäßig international operierenden Onlineshop- und E-Commerce-Anbietern und -Portalen
  • langejährige, teilweise über 20-jährige Beratung und Vertretung von international tätigen IT-Serviceunternehmen im IT-Recht und im Vertragsrecht
  • Beratung und Verhandlung eines umfangreichen IT-Outsourcingvertages mit einem hohen achtstelligem Vertragsvolumen
  • langjährige Beratung und Vertretung eines international tätigen und börsennotierten Softwareanbieters in sämtlichen IT-vertragsrechtlichen Fragestellungen, Gestaltung von Lizenzbedingungen, Prozessführung
  • Beratung und Verhandlung eines Implementierungs- und Pflegevertrages zur Einführung einer ERP-Software bei einem international tätigen Pharmaunternehmen
  • Beratung und Verhandlung eines Implementierungs- und Pflegevertrages zur Einführung einer ERP-Software bei einem international tätigen Automotiveunternehmen
  • Beratung und Verhandlung von Implementierungs-, Pflege- und Hostingverträge großer international tätiger Online-Versender

Fachinterviews & Statements

  • siehe insbesondere weitere aktuelle Interviews in Bereich NEWS
  • TV-Interview hr Maintower 17.10.2023 Smart Glasses – Meta bringt Brille mit Gadgets auf den Markt
    17.10.2023 ∙ maintower ∙ hr-fernsehen

    Zeitungsinterview SZ zum Thema Drohnen 9. Juni 2023

  • TV-Interview Sat1 zu Online-Bestellungen im Ausland (03.11.2013)
  • TV-Interview bei den Elektrischen Reportern zur Rechtfragen bei 3D-Druckern (ZDF Info 15.03.2013)
  • Interview zum Verfahren wegen Abmahnungen des Facebook-Impressums Mittelbayerische (23.02.2013)
  • Statement im Beitrag: Muss YouTube bald zahlen? Wiesbadener Tagblatt vom 15.04.2012
  • Meine Sicht der Dinge zu ACTA – „Acta liegt erst einmal ad acta“ – im Wiesbadener Kurier (Printausgabe); 22.02.2012
  • Neue Züricher Zeitung zum Thema Haftung und Persönlichkeitsrechte bei Social Media, 05.06.2011
  • TV-Interview SAT1 zum Thema Social Media; Rache im Internet, 05.06.2011
  • In „Bloggergate zieht Kreise“, Internetworld Business 3/2011, S. 16
  • Kurz-Interview zum Cyber Monday. Internet World BUSINESS, 25/10, S. 2
  • SAT1 Magazin zum Thema Risiken beim Online-Shopping im Auslang
  • Internet World BUSINESS, 9/10, S. 3, Zum Thema „Three Strikes“
  • ZDF WISO zum Thema: Ansprüche bei Social Networks
  • »Compliance ist ein Managementthema«, IT-Business 2008
  • Dr. Rauschhofer live am 6. April, 10:30 bis 11:00 im Studio von HR-INFO zum Thema Abmahnungen im Internet; Podcast HR-Info: Erst abgemahnt, dann abgesahnt – Abzocke im Internet (25:02h, 6 MB)
  • 24.01.2007, Abmahnungen – Das aktuelle Thema Informationen und Beiträge; Dr. Rauschhofer im heute journal
  • 01. April 2006, ARD-Ratgeber-Recht, Privatkopien – Was ist online und offline erlaubt?
  • 25. November 2004, SAT1 17:30 live zum Thema: Umtausch an Weihnachten on- und offline
  • 23. Dezember 2003, Live-Interview  SAT1 17:30liveHändler- und Verbraucherrechte im Weihnachtsgeschäft
  • Interview zur geplanten UrheberechtsnovelleInternetworld 07/03, S. 27
  • 08. April 2003 Interview mit intern.de  zum Digital Download Day
  • 07. April 2003, Live-Interview SAT.1 in „17:30 live“ Thema: Musikvertrieb im Internet
  • Interview im Wiesbadener Tagblatt zur IHK-Veranstaltung am 11.12.02
  • dpa-Interview zum Thema Anbieterkennzeichnung, 21.08.02
  • LIVE-Interview von RA Dr. Rauschhofer bei HR-Skyline zum Thema Internet-Recht und der Seminarreihe bei der IHK-Wiesbaden am 18.4.02 um 7:20h
  • Interview zum Thema Urheberrecht und Internet im Beitrag: Nagel, Absurde Regeln, internet world 2/02, S. 36f.
  • Kurzstellungnahme zu den neuen Top-Level-Domains in Manhart, dilema.com, CIO 10/2001, S 90ff.
  • Erläuterung zur Providerverantwortlichkeit in Sündenpfuhl Internet: Wer trägt Verantwortung? COMPUTERWOCHE Nr. 35 vom 31.08.2001
  • Porträt über Dr. Hajo Rauschhofer in der Zeitschrift JUVE-Rechtsmarkt August/2001
  • Strato-Kunden fühlen sich betrogen, Kurzinterview mit silicon.de zur Rechtslage
  • Microsoft verzichtet auf ‚Smart Tags‘ in XPInterview mit silicon.de zur rechtlichen Problematik
  • Kritik an Domain-UrteilStellungnahme in Internet-Intern, 14.12.2000
  • Interview im Deutschlandfunk zum Fall „Webspace“,ausgestrahlt am 12.8.2000

Lebenslauf

Geboren Mai 1969 in Wiesbaden

1988
Abitur am Gutenberg-Gymnasium, Wiesbaden

Studium

der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

1995
Wahlstation in London bei DAVIES ARNOLD COOPER

1996
mit 26 Jahren Zulassung zur Rechtsanwaltanwaltschaft

von 1998 bis Februar 2002
in der Sozietät Andreä, Pfeiffer, Rosa, Dr. Westenberger und Prof. Dr. Scholz

SS 1998
Lehrbeauftragter der FH Wiesbaden

Herausgeber von Rauschhofer Online

2000
Promotion im Internet-/Medienrecht

Thema der Dissertation: Mediendienste im World Wide Web – Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts

2002
Gründung der Anwaltskanzlei Rauschhofer – seit 2003 Rauschhofer
Rechtsanwälte

2008
Erwerb des Fachanwaltstitels – Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Tätigkeitsschwerpunkte

Bundesweitberatend und forensisch tätig im

  • EDV-Recht/IT-Recht/Datenschutzrecht, insbesondere EU-DSGVO
  • Online-Recht/Internet-Recht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
Dr. Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht,  gehört bundesweit zu den häufig empfohlenen Anwälten für IT- und Medienrecht inkl. gewerblichen Rechtsschutz (Juve Handbuch Wirtschaftkanzleien 2001/2002) und ist als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de), die wiederholt empfohlen wurde.

Zu unseren Mandaten zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Behörden.

Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei wir überwiegend die Auftraggeberseite vertreten.

Im Softwarevertragsrecht reicht das Spektrum von der Erstellung allgemeiner Lizenzbedingungen über größere Projekte wie SAP-Einführungen, BPO-Vorhaben bis hin zu einem IT-Outsourcingvertrag im
höheren zweistelligen Millionenbereich, den wir für die Auftraggeberseite in 2005/2006 beraten und verhandelt haben.

Im Online-/Marken-Bereich vertrat Rauschhofer in weit über 400 Domain-Streitigkeiten fast jede relevante Fallsituation auf Aktiv- wie auf Passivseite. Im Urheber-/Medienrecht gilt das
Vertragsverhandlungen. Beispielweise wurde – soweit ersichtlich – das erste mal in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung eine Quellcodebesichtigung durchgeführt.

Durch fachlich fundiertes Spezialwissen verbunden mit hoher EDV-technischer Kompetenz wird die (interdisziplinäre) Lösung komplexer, aber auch neuartiger Fragestellung gewährleistet.

Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews u.a. in Fachzeitschriften, Radio/ TV und im Internet, die durch Teilnahme als Referent an Fachveranstaltungen, hauptsächlich zu den Themen EDV- und Internetrecht, ergänzt werden. Dr. Rauschhofer war bereits für namhafte IT-Anbieter wie IBM, VeriSign, T-Systems, EDS,
TechData/HP,Morse, Bechtle, Network Appliance, Symantec, COS, u.v.a. oder Veranstalter (Management Circle, IIR Technology, BIEG-Hessen, etc.) als Referent tätig.

  • siehe auch: Der Deutsche Wirtschaftsanwalt 2008/2009 Rauschhofer Rechtsanwälte für EDV-Recht, Internet-Recht und
    Markenrecht, S.520f.
  • JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2001/2002, S. 141 „Häufig empfohlene Anwälte: Dr. Hajo Rauschhofer (bundesweit IT- und Medienrecht inkl. gewerblicher Rechtsschutz (…)“
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) Fachausschuss Outsourcing und Softwareschutz
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR).

Aktuelle Seminartermine:

siehe Seminare

Anschrift

Rauschhofer Rechtsanwälte
Kanzlei für IT-Recht

RA Dr. jur. Hajo Rauschhofer, FA IT-Recht
Richard-Wagner-Str. 1
65193 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
+49 611 53 25 395

Telefax
+ 49 611 53 25 396

Videokonferenz
via
Zoom oder WebEx nach Vereinbarung

E-Mail
rauschhofer@rechtsanwalt.de

Verschlüsselung
Download Schlüssel RA Dr. Hajo Rauschhofer