Revision gegen die
Pseudonym-Entscheidung
des OLG Köln eingelegt
(Rauschhofer Online 22.8.2000) Als erstes Obergericht hatte das
Oberlandesgericht (OLG) Köln das Recht eines Nutzers bestätigt, der seit
Jahren in der Online-Szene unter einem Pseudonym auftritt, dieses Pseudonym auch
als
Domain zu verwenden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des
Verfahren ließ das OLG Köln jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe zu, die nunmehr eingelegte wurde.
Die Revision ist zunächst zu begründen. Danach entscheidet der BGH über deren Annahme und bestimmt ggf. einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Mit einer Entscheidung kann erst im nächsten Jahr gerechnet werden.
Zur Thematik:
Urteilgründe
des OLG Köln im Volltext
Urteil
via JurPC
Zum
Fall pseudonym.de
Urteil
des LG Köln (I. Instanz)
Urteil
des LG Bremen - henne.de
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