EDV-Recht

Ein Bereich des Vertragsrechts stellt das EDV-Recht dar, wobei hier wiederum eine Vielzahl einzelner Spezialmaterien zusammen gefaßt sind.

Zunächst geht es im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Handelsgesetzbuches (HGB) um Gewährleistungsansprüche bei dem Erwerb von Hard- und Software. Hier liegen die Probleme häufig weniger im rechtlichen als im tatsächlichen Bereich. Die Anforderung an die Substantiierung von Fehlern ist erheblich, da die Behauptung, der Betrieb eines bestimmten Programmes sei nicht möglich gewesen, nicht ausreicht.
Zum Streit führt regelmäßig auch die Frage, inwieweit es sich bei einer Software um Individual- oder Standartsoftware handelt. Da bei Individualsoftware Werkvertragsrecht, bei Standartsoftware Kaufrecht Anwendung findet, ergeben sich hieraus ganz erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Ein weiteres Feld, daß schon immer von Relevanz war und im Internet eine ganz besondere Bedeutung gewonnen hat, ist das Urheber- und Lizenzrecht. In der Praxis geht es hier häufig um Fragen der Verletzung von Rechten durch Vervielfältigung oder Verbreitung sowie bei Miturhebern um die Verwertungsrechte.
Eng verknüpft damit ist der Online-Bereich im Rahmen der Gestaltung von Web-Sites. Insbesondere bei komplexeren Präsenzen arbeiten mehrere Personen zusammen und werden dadurch zu Miturhebern. Auch lassen sich Inhalte von Web-Sites aufgrund deren Digitalisierung einfachst und verlustfrei kopieren. Aktuell in der Diskussion ist das kopieren von MP-3-Dateien.
Tatsächlicher Schutz im Hinblick auf Beweissicherung bietet hier nur die Steganographie, die eine Art verstecktes elektronisches Wasserzeichen ermöglicht.

Zudem finden sich im Bereich des EDV-Rechts Streitfälle des sog. Inline-Linking und des Schutzes eines Datenbankherstellers nach den §§ 87a. ff. UrhG.
Wegen der Verschmelzung der verschiedenen Medien (PC - TV) aber auch der äußerst dynamischen Weiterentwicklung von Hard- und Software sowie des Online-Bereiches finden sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, die sich ebenso ständig verändern.

 

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© Hajo Rauschhofer, Wiesbaden, 1999