Ein Bereich des Vertragsrechts
stellt das EDV-Recht dar, wobei hier wiederum eine Vielzahl einzelner
Spezialmaterien zusammen gefaßt sind.
Zunächst geht es im Bereich des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
Handelsgesetzbuches (HGB) um
Gewährleistungsansprüche bei dem Erwerb
von Hard- und Software. Hier liegen die
Probleme häufig weniger im rechtlichen
als im tatsächlichen Bereich. Die
Anforderung an die Substantiierung von
Fehlern ist erheblich, da die Behauptung, der Betrieb eines
bestimmten Programmes sei nicht möglich
gewesen, nicht ausreicht.
Zum Streit führt regelmäßig auch die
Frage, inwieweit es sich bei einer
Software um Individual- oder
Standartsoftware handelt. Da bei
Individualsoftware Werkvertragsrecht, bei
Standartsoftware Kaufrecht Anwendung
findet, ergeben sich hieraus ganz
erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Ein weiteres Feld, daß schon immer von
Relevanz war und im Internet eine ganz
besondere Bedeutung gewonnen hat, ist das
Urheber- und Lizenzrecht. In der Praxis
geht es hier häufig um Fragen der
Verletzung von Rechten durch
Vervielfältigung oder Verbreitung sowie
bei Miturhebern um die Verwertungsrechte.
Eng verknüpft damit ist der Online-Bereich im Rahmen der Gestaltung
von Web-Sites. Insbesondere bei
komplexeren Präsenzen arbeiten mehrere
Personen zusammen und werden dadurch zu
Miturhebern. Auch lassen sich Inhalte von
Web-Sites aufgrund deren Digitalisierung
einfachst und verlustfrei kopieren.
Aktuell in der Diskussion ist das
kopieren von MP-3-Dateien.
Tatsächlicher Schutz im Hinblick auf
Beweissicherung bietet hier nur die Steganographie, die eine Art verstecktes
elektronisches Wasserzeichen ermöglicht.
Zudem finden sich im Bereich des
EDV-Rechts Streitfälle des sog.
Inline-Linking und des Schutzes eines
Datenbankherstellers nach den §§ 87a.
ff. UrhG.
Wegen der Verschmelzung der verschiedenen
Medien (PC - TV) aber auch der äußerst
dynamischen Weiterentwicklung von Hard-
und Software sowie des Online-Bereiches finden sich eine Vielzahl
von rechtlichen Fragestellungen, die sich
ebenso ständig verändern.
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© Hajo Rauschhofer, Wiesbaden, 1999