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eCommerce bezeichnet nicht nur den Handel im Internet, sondern erfasst darüber hinaus sämtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Geschäftsprozesse auf der Basis von Software und Internet-Technologie.

eCommerce hat viele Facetten

Von der visuellen Gestaltung des Auftrits (Urheberrecht), Aufbau und Verteidigung eines Kennzeichens (Markenrecht) über die Bewerbung von Onlineshop und Waren (Wettbewerbsrecht), die Bestellung durch Nutzer und Einbeziehung der gesetzlichen Regelungen (Vertragsrecht, BGB, BGB-InfoVO, BDSG) bis hin zur Abwicklung im Backend-ERP-System (IT-Vertragsrecht), das Hosting im Rechenzentrum (IT-Outsourcing und Auftragsdatenverarbeitung[BDSG]) bis zur Auslieferung sind nicht nur die technischen Prozesse sicherzustellen, sondern die vertraglichen Voraussetzungen zu schaffen und gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen (Compliance).

Vertragliche Sicherstellung des Implementierungprojekt und des Betriebs

Der Aufbau eines Onlineshops oder auch Handelsplattform ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche Rechtsfragen aufweist. Ob auf Standardsoftware oder angepasste Software (customized) oder gänzlich individuelle Softwarezurückgegriffen wird, ist nicht nur eine Frage, die nach ökonomischen Aspekten, sondern auch juristischen Aspekten entschieden werden sollte.

Vorraussetzung für den Erfolg eines Onlineshops ist ein performantes und stabiles System und ein unterberechungsfreier Betrieb. Beides sollte vor Projektbeginn vertraglich sichergestellt sein.

Gesetzkonforme Vertragsgestaltung bei Onlineshops

Die Vergabe der  passenden Domain für eine Präsenz, wie auch die Gestaltung der Verkaufsbedingungen (AGB)  im B2B- oder B2C-Bereich, oder die Abwicklung der Bezahlprozesse (bis hin zum mobile Payment) sind nur einige zu berücksichtigende Punkte. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der ganzheitlichen Beratung, wie auch für einzelne Detailfragen.

Unsere Mandanten sind mittlere bis große Handelsplattformen oder Onlineshop, die wir bei der Umsetzung und dem Betrieb funktionierender Absatzorganisationen bzw. Vertriebs-, Agentur- und Franchisesysteme beratend unterstützen.

Darüber hinaus befähigt unsere langjährige Erfahrung im Bereich Internethandel, Sie auch bei der Verfolgung bzw. Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche fundiert zu beraten.