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| I. Überblick
Unverschlüsselten E-Mails entsprechen in ihrer Vertraulichkeit der Übersendung einer Postkarte. Jeder, der von der Existenz einer konkreten E-Mail weiß, kann diese auch lesen. Zwar ist nach herrschender Meinung eine
Verschlüsselung von E-Mails aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, da
der Eingriff in die Kommunikation einen Straftatbestand erfüllt. Eine verschlüsselte Kommunikation ist immer dann erforderlich, wenn hoch sensible und vertrauliche Informationen, insbesondere bei innovativen Projekten, übermittelt werden sollen. Nur so kann weitgehend sichergestellt werden, dass Mitbewerber davon Kenntnis erhalten. Als leicht zu nutzendes Programm, das überdies auch für den kommerziellen Bereich kostenlos ist, verwendet die Kanzlei GnuPP, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium entwickelt wurde. Sollten Sie über ein solches Programm
nicht verfügen, können Sie sich dieses auf den Seiten der nachstehenden Links,
auf denen Sie
auch weitergehende Informationen erhalten, herunterladen und
installieren:
II. Verwendung des Programmes Die Praktische Nutzung der asymetrischen
Kryptografie ist einfach.
Durch diesen Verschlüsselung ist nur der Empfänger, der Inhaber des geheimen Schlüssel ist, in der Lage, die mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselte E-Mail zu entschlüsseln. Übersenden Sie gleichzeitig in einer zweiten E-Mail Ihren öffentlichen Schlüssel, damit auch ausgehende E-Mails an Sie mit Ihren öffentlichen Schlüssel verschlüsselt werden können.
Sollten danach noch Fragen bestehen,
können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden. |