Verschlüsselung von E-Mails

 

 

I. Überblick

Unverschlüsselten E-Mails entsprechen in ihrer Vertraulichkeit der Übersendung einer Postkarte. Jeder, der von der Existenz einer konkreten E-Mail weiß, kann diese auch lesen.

Zwar ist nach herrschender Meinung eine Verschlüsselung von E-Mails aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, da der Eingriff in die Kommunikation einen Straftatbestand erfüllt.
Auch ist ein Abfangen grundsätzlich unwahrscheinlich. Indes würde niemand wichtige Korrespondenz auf einer Postkarte verschicken.

Eine verschlüsselte Kommunikation ist immer dann erforderlich, wenn hoch sensible und vertrauliche Informationen, insbesondere bei innovativen Projekten, übermittelt werden sollen. Nur so kann weitgehend sichergestellt werden, dass Mitbewerber davon Kenntnis erhalten.

Als leicht zu nutzendes Programm, das überdies auch für den kommerziellen Bereich kostenlos ist, verwendet die Kanzlei GnuPP, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium entwickelt wurde.

Sollten Sie über ein solches Programm nicht verfügen, können Sie sich dieses auf den Seiten der nachstehenden Links, auf denen Sie auch weitergehende Informationen erhalten, herunterladen und installieren:

Aufzählung GnuPP
Aufzählung GnuPG als Plug-In für Outlook via G-Data


Eine Haftung oder Gewährleistung für diese Programme wird - da diese von anderen Anbietern zur Verfügung gestellt werden - ausgeschlossen.

 

II. Verwendung des Programmes

Die Praktische Nutzung der asymetrischen Kryptografie ist einfach.
Nach Installation der Software folgen Sie der Nutzerführung und Erzeugen Ihren privaten Schlüssel.

Nachstehend können Sie sich den öffentlichen Schlüssel der Kanzlei herunterladen und in ihre Schlüsselliste integrieren. Verschlüsseln Sie dann ihrer E-Mail mit den öffentlichen Schlüssel der Anwaltskanzlei Rauschhofer.

Aufzählung Download Schlüssel RA Dr. Hajo Rauschhofer

 

Durch diesen Verschlüsselung ist nur der Empfänger, der Inhaber des geheimen Schlüssel ist, in der Lage, die mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselte E-Mail zu entschlüsseln.

Übersenden Sie gleichzeitig in einer zweiten E-Mail Ihren öffentlichen Schlüssel, damit auch ausgehende E-Mails an Sie mit Ihren öffentlichen Schlüssel verschlüsselt werden können.

 

Sollten danach noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden.