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von Dr. jur. Hajo Rauschhofer|2019-04-11T10:55:23+00:00Donnerstag, 11. April 2019|

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Über den Autor: Dr. jur. Hajo Rauschhofer

Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (http://www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“.

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Die IT-Kanzlei RAUSCHHOFER RECHTSANWÄLTE berät und vertritt hochspezialisiert neben diversen national und international börsennotierten Konzernen eine Vielzahl mittelständiger Unternehmen nahezu ausschließlich im Bereich des EDV-Rechts und sog. Internet-Rechts sowie gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht).

Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu komplexen IT-Outsourcingvorhaben, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören beispielsweise international tätige Unternehmen aus den Bereichen Finanz, Pharma, Luftfahrt oder Automotive genauso wie klassische Softwarehersteller oder E-Commerce-Anbieter.

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