Die Praxis zeigt, dass das Thema Auftragsdatenverarbeitung zwar grundsätzlich bekannt ist, aber teilweise (noch) nicht der aktuellen Rechtslage entsprechend umgesetzt wurde. Speziell bei der Auslagerung von Leistungen im Online-Bereich, bedarf es hier eines besonderen Augenmerks.

Die wenigsten wissen allerdings, dass bereits der unterstützende Einsatz externer IT-Dienstleister die Verpflichtungen aus § 11 Bundesdatenschutzgesetz auslöst.
Im Video aus unserem Video-Blogs IT-Recht werden die gesetzlichen Anforderungen wie aus deren Erfüllung erläutert.

Daten verarbeiten lassen
Wer Kundendaten auf fremden Servern laufen lässt, muss sich rechtlich absichern
Beitrag in der INTERNET WORLD Business zum Thema Auftragsdatenverarbeitung