Domain-Recht Uniform Rapid Suspension

Domain-Recht Uniform Rapid Suspension

Nach der Einführung neuer Top-Level-Domains (nTLDs) wurde als Ergänzung des Uniform Dispute Resolution Policy Verfahrens (UDRP) das Uniform Rapid Suspension System (URS) etabliert.

Dieses Verfahren gibt in einem an UDRP angelehnten Verfahren die Möglichkeit, eine Suspension, also eine Sperrung eines Domain-Namens, zu bewirken.

 

URS / UDRP –  keine Übertragung aber Sperrung

Somit anders als im UDRP-Verfahren, bei dem die Übertragung einer Domain verlangt werden kann, bietet das URS-Verfahren die Sperrung einer Domain.

Da man Domaingrabbern über Verfahren vor ordentlichen Gerichten nicht immer Herr wird, weil sie unter falschen Adressen firmieren oder schlicht nicht existieren, bietet das URS-Verfahren eine effiziente Möglichkeit, Domains einer Sperrung zuzuführen.

 

Sperrung der Domain bis Ende der Registrierung

Hinzu kommt, dass speziell für größere Unternehmen mit umfangreichen Marken- und Domainportfolios nicht jede Tippfehler-Domain oder Second-Level-Domain unter einer nTLD unbedingt einer Überführung in das eigene Domain-Portfolio bedarf, wie es sich aus dem UDRP-Verfahren ergibt.

Es reicht, wenn wie hier die Domain und damit die Seite bis zum Ende ihrer Registrierungsdauer gesperrt sind. Der Domaininhaber kann die Domain nicht übertragen und die Seiteninhalte sind nicht abrufbar, so dass dem Markeninhaber damit weitestgehend geholfen ist.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um eine Domain handelt, die der Übertragung bedarf. Dann lässt sich nach dem UDRP-Verfahren vorgehen.

 

Erste Entscheidungen nach URS

NAF

 

Die ersten Entscheidungen in diesem vergleichsweise jungen Verfahren sind bereits ergangen. So wurde in einem von uns durchgeführten Verfahren für die Inhaberin einer berühmten Marke am 04.04.2014 beispielsweise entschieden, dass ein Indiz für Bösgläubigkeit vorliegt, wenn der Respondent verschiedene Domains anderer bekannter Marken registriert hat:

The Examiner deems that the intent to trade the domain name domainname.land is an indicia of bad faith considering the fact that, as mentioned before, the Respondent has registered several other domains consisting of well-known trademarks (carrefour.land, cocacola.land, marlboro.land and pepsi.land, among others, as found by the Examiner during its ex officio verification of the information regarding the domain lufthansa.land on the internet).

National Arbitration Forum
URS FINAL DETERMINATION
Claim Number: FA1403001549328

Kurze Verfahrensdauer

In dem von hier aus betriebenen Verfahren lagen zwischen Einreichung der Complaint und Entscheidung gerade einmal 16 Tage, so dass das Verfahren als effizient und effektiv zu beschreiben ist.

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Verfahrensbevollmächtigter

Rauschhofer Rechtsanwälte RA Dr. Hajo Rauschhofer – FA IT-Recht Richard Wagner-Str. 1 – 65193 Wiesbaden – Tel.: 0611/5325395 – Fax: 0611/5325396. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte berät und vertritt bundesweit im IT- und Internetrecht. Herr Dr. Rauschhofer ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig und darüber hinaus Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
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siehe auch: Domain-Verfahren nach UDRP, und ADR und URS