Auch das OLG Braunschweig bestätigt die Rechtmäßigkeit der
Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen
(Rauschhofer Online 25.9.2000) In einer am 20.7.2000 verkündeten Entscheidung
bestätigte auch das OLG Braunschweig nach der Entscheidung des LG Hamburg
die Rechtmäßigkeit der Verwendung
allgemeiner Oberbegriffe (OLG Braunschweig Az.: 2 U 26/00).
Das Gericht urteilte, dass allein aus der Verwendung eines rein beschreibenden Domain-Namens - hier: stahlguss.de - zwar Kundenströme kanalisiert würden, dies allein nicht wettbewerbswidrig sei.
Wie auch andere Gerichte verneinte das Gericht eine Analogiefähigkeit markenrechtlicher Vorschriften, da eine Domain von ihrem rechtlichen Gehalt mit der Sperrwirkung einer Marke nicht vergleichbar ist. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Löschungsklage von beschreibenden Kennzeichnungen aus dem Markenregister scheide daher aus.
Dieses Urteil setzt sich damit zusammen mit der
Entscheidung des LG Hamburg in Widerspruch zu der vor einiger Zeit ergangenen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht -
mitwohnzentrale.de, entspricht dagegen der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt/M.
wirtschaft-online.de und LG München - sat-shop.com.
Gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht -
mitwohnzentrale.de - wurde Revision zum BGH eingelegt, so dass die Entwicklung
abzuwarten bleibt.
Zur Thematik:
Das Ende von "gattungsbezeichung.de"
?
Beitrag von RA Rauschhofer in der Computerwoche Nr. 47 vom 26.11.1999, S. 4
unter dem Titel: Rechtsanwalt befürchtet neuen "Domain-Krieg"
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