(Rauschhofer Online 9.2.01) Derzeit besteht
vielfach die Unsicherheit, ob das Rabattgesetz noch rechtswirksam ist. Auf Grund
diverser Ankündigungen und Zeitungsmeldungen im vergangenen Jahr, wonach das
Rabattgesetz zum 1.1.2001 aufgehoben werden sollte, wird vermehrt davon
ausgegangen, dass dies auch erfolgt sei.
Die zum Jahresanfang geplante Abschaffung des Gesetzes hat sich jedoch
verzögert und wird voraussichtlich nicht vor April/Mai 2001 umgesetzt werden.
Nach dem somit noch geltenden Recht dürfen gegenüber Letztverbrauchern damit höchstens Preisnachlässe in Höhe von 3% gewährt werden, wobei beispielsweise der Winterschlussverkauf als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG hier Ausnahmen zulässt, soweit es sich um schlussverkaufsfähige Waren handelt.
Wie die Rechtsprechung auf den bevorstehenden Fall des Rabattgesetzes in der Übergangszeit im Falle eines Verstoßes reagiert, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gerichte auf Grund der geltenden Rechtslage entscheiden und unzulässig gewährte Rabatte sanktionieren.
Links zum Thema:
RabattG
und ZugabeVO werden abgeschafft via Bundesregierung
Gesetzestext
via BMWi
Gesetzentwurf
zur Liberalisierung des Rabatt- und Zugaberechts
via BMWi
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Rauschhofer Online @ rechtsanwalt.de |
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© RA Dr. Hajo Rauschhofer 2000