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Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht!
€
10.000,- Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzung durch
Fotomontage
Landgericht Frankfurt - Sonya Kraus / Fotomontage
Frankfurt/Wiesbaden, 26.11.2009 Am heutigen Tage entschied das Landgericht Frankfurt
(Az.: 203 O 229/09), dass einer prominenten Persönlichkeit wegen der
Montage ihres Kopfes auf den nackten Körper anderer Personen und der
Montage des nackten Oberkörpers auf ihren bekleideten Körper neben
Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz auch ein
Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,- zusteht. Nachdem auf eine Abmahnung hin keine Reaktion erfolgte,
verklagte die bekannte Fernsehmoderatorin und Schauspielerin
Sonya Kraus den Anbieter der
bearbeiteten Bilder wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Der
Anbieter dieser Fotomontagen wurde antragsgemäß verurteilt. Der Fall ist in rechtlicher Sicht bemerkenswert, da -
soweit ersichtlich - in einer solchen Fallkonstellation noch von keinem
Gericht ein Urteil gefällt wurde. Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde
Schmerzensgeld meist für die unerlaubte Veröffentlichung von existierenden
Nacktaufnahmen zugesprochen. Durch die Fotomontage - quasi als „virtuelle
Entblößung“ - sah die 3. Zivilkammer eine erhebliche
Persönlichkeitsrechtsverletzung als gegeben an und bemaß das
Schmerzensgeld in der genannten Höhe, da sich
Sonya Kraus zum einen nicht
nackt fotografieren lässt und es zum anderen sogar um den
Vertrieb solcher
Bilder bei eBay ging. Nachdem auf das Auskunftsersuchen bei eBay keine
Reaktion erfolgte, wurde die Identität des Anbieters im Wege des Testkaufs
ermittelt.
Prozessbevollmächtige Sonya Kraus:
Rauschhofer Rechtsanwälte,
Landgericht Frankfurt - virtuelle Entblößung
Presse
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© RA Dr. Hajo Rauschhofer - online seit 26.11.2009