
Einführung
Das Online- und Medienrecht ist als äußerst dynamischer
Bereich aufgrund fortwährender technischer Innovationen stetigen Wandlungen
unterworfen.
Durch die rasante Entwicklung des Tatbestandes WWW, dessen rechtliche Behandlung
in einer Vielzahl von Gebieten höchst umstritten ist, können Regelwerke und
darauf basierende Gerichtsentscheidungen nur langsam für Klarheit sorgen. Häufig
werden bei vergleichbaren Sachverhalten, je nach Gerichtsstand, unterschiedliche
Urteile gefällt.
Ein plastisches Beispiel hierfür bieten die Entscheidungen im Bereich der
Domain-names, deren Behandlung von örtlich verschiedenen Gerichten oft
unterschiedlich erfolgt. Da hier regelmäßig in einstweiligen
Rechtsschutzverfahren vorgegangen wird, beschränkt sich die obergerichtliche
Rechtsprechung auf die Entscheidungen der diversen OLGe. Die Revision zum BGH
ist gemäß § 545 Abs. 2 S. 1 ZPO gegen Urteile der OLGe im eV-Verfahren nicht
zulässig.
Demgemäss fehlt es für eine Vielzahl von Rechtsfragen an einer
bundeseinheitlichen Rechtsprechung, mit der erst nach Abschluss der
Hauptsacheverfahren im Rahmen von BGH-Revisionen in den nächsten Jahren
gerechnet werden kann.
Bis dahin bleibt die Materie des WWW spannend und die Beantwortung von
Rechtsfragen durch die Gericht oft nur schwer prognostizierbar.
Als zartes Pflänzchen gedeiht gerade die Anwendung der Regelwerke des Bundes,
das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), sowie der Länder,
die parallel den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) schlossen. Beide Gesetze
traten zum 1.8.1997 in Kraft, werden derzeit jedoch nur zurückhalten
angewendet.
Unklar ist häufig, welches der Regelwerke im WWW einschlägig ist. Handelt es
sich um ein Medien- oder nur ein Teledienst? Dies ist jedoch Voraussetzung für
die Anwendung der Gesetze, aus denen sich dann eine Vielzahl von Konsequenzen
ergeben.
Weiterhin bestehen auf dem Gebiet des Online-Rechts fließende Übergänge verschiedener Rechtsbereiche miteinander.
Beispielsweise kann der einfache Sachverhalt des Bereitstellens einer Homepage
Marken- und Namensrechtsrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht sowie das
Teledienstegesetz bzw. den Mediendienste-Staatsvertrag tangieren.
Gleichzeitig führen gewerbliche Tätigkeiten im Internet regelmäßig zu
Vertragsabschlüssen mit entsprechenden Konsequenzen.
Angesprochen seien hier exemplarisch konkrete
Problemfelder der Praxis:
Welchen Inhalt dürfen Web-Seiten aufweisen und welche
Verwendung von Zeichenfolgen ist zulässig bei Domains oder auf Web-Seiten?
Welche Schutzmöglichkeiten bestehen im Vorfeld, welche Ansprüche können bei
Verletzung von Rechten geltend gemacht werden? Bestehen Verteidigungsmöglichkeiten
bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme?
Wie lassen sich Online-Verträge mit allgemeinen Geschäftsbedingungen sinnvoll
gestalten und umsetzen?
Problemstellungen wie diese werden in Rauschhofer Online erläutert, um
das Bewußtsein für mögliche Konflikte zu Schärfen. Grundsätzlich und
allgemeine Darstellungen können naturgemäß nicht die professionelle Beratung
im konkreten Einzelfall ersetzen.
Seminare zum Thema:
Zum Online-Recht hält der Herausgeber
Seminare ab, die sich insbesondere mit Fragen des Urheber-, Wettbewerbs-,
Marken- und sog. Domain-Rechts im Internet beschäftigen. Nähere Informationen:
www.veranstaltungskalender-recht.de
Ebenfalls werden auf Anfrage Inhouse-Seminare bei Unternehmen durchgeführt.
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© RA Dr. Hajo Rauschhofer 1999