Einführung

Das Online- und Medienrecht ist als äußerst dynamischer Bereich aufgrund fortwährender technischer Innovationen stetigen Wandlungen unterworfen.
Durch die rasante Entwicklung des Tatbestandes WWW, dessen rechtliche Behandlung in einer Vielzahl von Gebieten höchst umstritten ist, können Regelwerke und darauf basierende Gerichtsentscheidungen nur langsam für Klarheit sorgen. Häufig werden bei vergleichbaren Sachverhalten, je nach Gerichtsstand, unterschiedliche Urteile gefällt.
Ein plastisches Beispiel hierfür bieten die Entscheidungen im Bereich der Domain-names, deren Behandlung von örtlich verschiedenen Gerichten oft unterschiedlich erfolgt. Da hier regelmäßig in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorgegangen wird, beschränkt sich die obergerichtliche Rechtsprechung auf die Entscheidungen der diversen OLGe. Die Revision zum BGH ist gemäß § 545 Abs. 2 S. 1 ZPO gegen Urteile der OLGe im eV-Verfahren nicht zulässig.
Demgemäss fehlt es für eine Vielzahl von Rechtsfragen an einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung, mit der erst nach Abschluss der Hauptsacheverfahren im Rahmen von BGH-Revisionen in den nächsten Jahren gerechnet werden kann.
Bis dahin bleibt die Materie des WWW spannend und die Beantwortung von Rechtsfragen durch die Gericht oft nur schwer prognostizierbar.

Als zartes Pflänzchen gedeiht gerade die Anwendung der Regelwerke des Bundes, das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), sowie der Länder, die parallel den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) schlossen. Beide Gesetze traten zum 1.8.1997 in Kraft, werden derzeit jedoch nur zurückhalten angewendet.
Unklar ist häufig, welches der Regelwerke im WWW einschlägig ist. Handelt es sich um ein Medien- oder nur ein Teledienst? Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anwendung der Gesetze, aus denen sich dann eine Vielzahl von Konsequenzen ergeben.

Weiterhin bestehen auf dem Gebiet des Online-Rechts fließende Übergänge verschiedener Rechtsbereiche miteinander.
Beispielsweise kann der einfache Sachverhalt des Bereitstellens einer Homepage Marken- und Namensrechtsrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht sowie das Teledienstegesetz bzw. den Mediendienste-Staatsvertrag tangieren.
Gleichzeitig führen gewerbliche Tätigkeiten im Internet regelmäßig zu Vertragsabschlüssen mit entsprechenden Konsequenzen.

Angesprochen seien hier exemplarisch konkrete Problemfelder der Praxis:

Welchen Inhalt dürfen Web-Seiten aufweisen und welche Verwendung von Zeichenfolgen ist zulässig bei Domains oder auf Web-Seiten? Welche Schutzmöglichkeiten bestehen im Vorfeld, welche Ansprüche können bei Verletzung von Rechten geltend gemacht werden? Bestehen Verteidigungsmöglichkeiten bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme?
Wie lassen sich Online-Verträge mit allgemeinen Geschäftsbedingungen sinnvoll gestalten und umsetzen?

Problemstellungen wie diese werden in Rauschhofer Online erläutert, um das Bewußtsein für mögliche Konflikte zu Schärfen. Grundsätzlich und allgemeine Darstellungen können naturgemäß nicht die professionelle Beratung im konkreten Einzelfall ersetzen.

Seminare zum Thema:
Zum Online-Recht hält der Herausgeber Seminare ab, die sich insbesondere mit Fragen des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und sog. Domain-Rechts im Internet beschäftigen. Nähere Informationen: www.veranstaltungskalender-recht.de 

Ebenfalls werden auf Anfrage Inhouse-Seminare bei Unternehmen durchgeführt. 

 

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© RA Dr. Hajo Rauschhofer 1999