Mit Marken aus der Krise
Warum Markenschutz? |
Speziell in einer Wirtschaftskrise trennt sich die Spreu
vom Weizen. Verbraucher wie Entscheider von Unternehmen wenden sich an
denjenigen Anbieter, dem sie das meiste Vertrauen entgegenbringen. Nahezu jedes
Geschäft erfordert einen Vertrauensvorschuss.
Um im Wettbewerb der Anbieter bestehen zu können, bedarf
es der Differenzierung und Herausstellung der eigenen Leistung. Da bei einer
Entscheidung viele unterbewusste Aspekte mit hineinspielen, reichen verbale
Anpreisungen nicht aus. Vielmehr müssen die
entsprechenden Werte
über eine Marke
automatisch transportiert und kommuniziert werden. Die über eine Marke
kommunizierte Kompetenz führt zu deren Wert, dem sog. „Markenwert“
(http://de.wikipedia.org/wiki/Markenwert). Dieser reicht von der Topmarke Google
im Jahre 2008 mit 86,1 Milliarden Euro über die Deutsche Bank auf Platz 42 mit
15,1 Millionen Euro bis hin z.B. zu T-Mobile mit 9,0 Millionen Euro.
All diesen Marken ist
eine umfassende Markenstrategie, die von der Anmeldung der Marke bis hin zu
deren Pflege und Verteidigung reicht, gemein.
Markenrecherche zur
Reduktion von Risiken
Jedem Unternehmer, der
mit einem Kennzeichen am Markt auftreten möchte, sei angeraten vor
Benutzungsaufnahme zu prüfen, ob prioritätsältere Kennzeichen im
verwechslungsfähigen Bereich vorhanden sind. Demgemäß ist vor Anmeldung oder
Benutzung einer Marke bzw. eines Kennzeichens eine umfassende
Ähnlichkeitsrecherche nebst schutzrechtlicher Auswertung erforderlich, um die
Kollisionsgefahr einschätzen zu können. Nach der Rechtsprechung vermag nur eine
umfassende Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Marken und
Unternehmenskennzeichen im betreffenden Territorium den Fahrlässigkeitsvorwurf
im Rahmen einer kennzeichenrechtlichen Inanspruchnahme zu entkräften.
Die Frage, ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist gemäß der
Rechtsprechung des BGH und EuGH unter Heranziehung aller Umstände des
Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist insbesondere von einer
Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder
Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der
Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke
in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder
Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch
eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann
und umgekehrt.
Das richtige kosteneffiziente Vorgehen für eine
Markenanmeldung gestaltet sich daher wie folgt:
Zunächst - nach „Erfindung“ der Marke - ist zu überlegen, in
welchen Ländern und in welchen Bereichen Waren oder Dienstleistungen
gekennzeichnet werden sollen.
Markenstrategie und Klassenverzeichnis
Soll eine rein nationale Markenstrategie
mit einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen,
müssen zunächst aus den 45 Waren- und Dienstleistungsklassen
diejenigen Bereiche zusammengestellt werden, die dann Gegenstand einer
Markenanmeldung werden sollen. Wegen des sogenannten Prioritätsgrundsatzes gilt,
dass eine Erweiterung des Klassenverzeichnisses später nicht mehr möglich ist,
so dass sich ein Unternehmer bereits vor der Markenanmeldung damit
auseinandersetzen muss, für welche etwaigen zukünftigen Waren oder
Dienstleistungen die Marke auch noch verwendet werden könnte. Mit der Eintragung
beginnt die sogenannte Benutzungsschonfrist, innerhalb derer eine
Benutzungsaufnahme zu erfolgen hat, um nicht in die Gefahr eines von dritter
Seite angestrengten Löschungsverfahrens zu kommen.
Steht das Klassenverzeichnis fest, ist der nächste Schritt
die Markenrecherche. Hier empfiehlt sich ein
zweigliedriges Vorgehen. Zuerst wird festgestellt, ob es in den vergleichbaren
Waren- und Dienstleistungsbereichen identische und/oder prioritätsältere Marken
gibt. Finden sich solche, kann man sich den Aufwand für eine umfangreichere
Recherche sparen.
Markenrecherche
Für Deutschland als Schutzland ist im nächsten Schritt dann
nicht nur das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt nach identischen
oder ähnlichen Kennzeichen zu durchsuchen, sondern auch das Register der
europäischen Marken beim Harmonisierungsamt in Alicante sowie das der
internationalen Marken für Anmeldungen von Marken nach dem Madrider
Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen bei der WIPO.
Darüber hinaus ist die Recherche zumindest auch in den
deutschen Handelsregistern durchzuführen, da ein Unternehmenskennzeichen, das
durch Benutzungsaufnahme in dem jeweiligen Bereich entsteht, mit einer
Registermarke grundsätzlich gleichwertig ist. Dies führt rechtlich zu der
Konsequenz, dass mit einem prioritätsälteren Unternehmenskennzeichen sogar gegen
eine eingetragene Marke vorgegangen werden kann, allerdings nicht im Rahmen
eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke.
Schließlich sind
auch ähnliche Domainnamen zu recherchieren. Wenngleich durch eine Domain allein
noch kein Recht entsteht, gilt es inzwischen als gefestigte Rechtsprechung, dass
ein ausschließlich im Internet betriebenes Geschäft oder Portal durch
Benutzungsaufnahme ebenfalls als geschäftliche Bezeichnung Kennzeichenschutz
erlangen kann (vgl. Landgericht Frankfurt
fetenplaner.de
- http://www.rechtsanwalt.de/Urteile/LG_Frankfurt_fetenplaner.pdf).
Erst wenn diese zweite Recherche, die - je nach Kennzeichen -
einen Bericht zwischen 800 und 1000 Seiten umfasst, zu dem Ergebnis eines
geringen oder idealerweise keines Risikos führt, sollte die Markenanmeldung
erfolgen.
Kosten der Anmeldung
Während sich der Aufwand für eine Markenanmeldung im
nationalen Bereich im unteren vierstelligen Bereich bewegt, muss man für eine
abgesicherte EU-Marke in der Regel zwischen 10.000,- und 20.000,- Euro
aufwenden.
Wer hier Mut zum Risiko zeigt, ist mit den seit 1. Mai 2009
gültigen Gebühren besser gestellt, da hier nur noch 900,- Euro (inkl. drei
Klassen) bei elektronischer Anmeldung bzw. 1.050,- Euro bei Anmeldung in
Papierform zu bezahlen sind. Davor galt noch, dass eine Anmeldegebühr von 900,-
Euro (Papierform) bzw. 750,- Euro (elektronisch) und eine Eintragungsgebühr von
850,- Euro (inkl. drei Klassen) verlangt wurde. Die Eintragungsgebühr ist
nunmehr entfallen, so dass die EU-Marke von den Anmeldegebühren her attraktiv
geworden ist.
Die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung beim DPMA
betragen zunächst 300,- Euro für drei Klassen, 100,- Euro für jede weitere
Klasse ab der vierten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine beschleunigte
Anmeldung mit einer Extragebühr von 200,- Euro vorzunehmen, die dazu führt, dass
die Markenanmeldung vorrangig innerhalb von 6 Monaten bearbeitet wird (§ 38
MarkenG), soweit keine Beanstandungen erfolgen.
Die Gebühren der verschiedenen
Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Markenschutz erlangt -
was nun?
Ist die Marke dann erfolgreich eingetragen, führt dies zu
einem absoluten Markenschutz gegen jeden, d.h. der Markeninhaber kann die
Benutzung prioritätsjüngerer verwechslungsfähiger Kennzeichen nicht nur
untersagen, sondern im Falle der Benutzung auch Auskunft und Schadenersatz
fordern.
Internationale Erstreckung
Stellt ein Unternehmer fest, dass er in
Deutschland erfolgreich ist, hat er die Möglichkeit, die Marke innerhalb von
sechs Monaten mit der Anmeldepriorität der deutschen Anmeldung international zu
erstrecken. Dies bedeutet also, dass eine deutsche Marke,
beispielsweise
auf Italien, Frankreich, Schweiz aber auch Japan oder USA nach dem Madrider
Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen als internationale
Marke bei der WIPO erstreckt werden kann.
Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang, dass eine solche internationale
Erstreckung nicht nur für die USA möglich ist, sondern auch für die EU, so dass
die Marke mit einem „Kreuzchen“ nicht nur auf einzelne außereuropäische Staaten,
sondern auf die ganze EU erstreckt werden kann.
Wie eingangs im Rahmen der Recherche
dargestellt, ist in diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen, dass -
genauso wie bei einer unmittelbaren Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt -
ebenfalls
entsprechende Ähnlichkeitsrecherchen zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr
erforderlich sind. Dies bedeutet spiegelbildlich zur deutschen Anmeldung, dass
die entsprechende Markenrecherche im Grunde nicht nur im europäischen
Markenregister an sich, sondern in den einzelnen Registern jedes
Mitgliedsstaates durchzuführen ist. Wer also im europäischen Markt ein Player
sein möchte, dessen Kennzeichen abgesichert ist, muss in seine Marke zunächst
sehr umfangreich durch entsprechende Recherchen investieren. Dies gilt
insbesondere bei der Anmeldung eine EU-Marke, dass hier ein „faules Ei den Brei
verdirbt“. Erfolgt nämlich ein Widerspruch auf Grund eines nationalen
Kennzeichens, beispielsweise aus Frankreich, führt dies dazu, dass die gesamte
Marke auch nicht für die übrigen EU-Mitgliedsstaaten eingetragen wird. Zwar
besteht in diesem Fall die Möglichkeit die gescheiterte Marke in nationale
Anmeldungen in den Mitgliedsstaaten umzuwandeln, indes sind dann die Vorteile
der Gemeinschaftsmarke, z.B. eine einzige Verfahrenssprache und eine einzige
Verwaltungsstelle nicht mehr gegeben.
Konzentration auf
Kernländer
Wer sich im Hinblick auf das Risiko einer europäischen
Anmeldung nur auf bestimmte Kernländer konzentrieren möchte, wählt eine
internationale Marke bei der WIPO, bei der er die einzelnen Länder des Madrider
Markenabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenabkommen auswählen kann.
Die Anmeldegebühr einer internationalen Markenanmeldung im Rahmen der
Erstreckung kostet zunächst 653,- CHF, wobei hier drei Klassen enthalten sind.
Für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten fallen zusätzlich 100,-
CHF an genauso wie grundsätzlich für jeden Vertragsstaat. Manche Vertragsstaaten
wie z.B. Finnland, Großbritannien, Norwegen oder Schweden erheben statt der
vorgenannten 100,- CHF eigene Gebühren, die es zu berücksichtigen gilt. Ferner
erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt noch eine zusätzliche nationale Gebühr
von 180,- Euro.
Wichtig
ist in diesem
Zusammenhang zu wissen, dass eine internationale
Markenanmeldung nicht, wie die europäische, unmittelbar erfolgen kann, sondern
stets eine Basismarke erforderlich ist, von der aus erstreckt wird, so dass sich
hier die Anmeldung einer deutschen Marke mit anschließender Erstreckung
empfiehlt.
Ist die Marke in
Deutschland, Europa oder international angemeldet, bietet sie für den Inhaber
eine erhebliche Investitionssicherheit dahingehend, dass sich ein Dritter nicht
an das Kennzeichen im Verwechslungsbereich anlehnt. Die Werbeaufwendungen, die
er in die Entwicklung dieser Marke tätigt, führen zum Markenwert.
Es lohnt sich daher bereits von
Anfang an die Ziele mit einer
entsprechenden Strategie genau zu definieren, um diese dann effizient,
belastbar und nachhaltig durchzusetzen.
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