
Innovation hat Tradition
Beispielhaft herauszuheben sind hier insbesondere: Ø 1999 - Landgericht Bochum - WEBSPACE, NJW-CoR 2000, 47 Ø 2000 - Landgericht Wiesbaden - Domain-Grabber hat auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Domainübertragung zuzustimmen Ø 2003 - Oberlandesgericht Frankfurt - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Übernahme von Homepage-Inhalten MMR 7/2004, S. 476ff., CR 8/2004, S. 617f. Ø 2004 - LG Frankfurt - fetenplaner; MMR 2005, 62f. - Homepage mit Domain als Unternehmenskennzeichen schutzfähig Ø 2004 - LG Frankfurt - Schutzfähigkeit eines eingeführten Veranstaltungsnamens - hessentag2006.de - MMR 2005, S. 782 Ø 2006 - Bundesverfassungsgericht: Namensrecht und Pseudonym stehen in Stufenverhältnis Ø 2006 - Oberlandesgericht Dresden -Verkaufsaufangebot generischer Domains nicht unlauter, Urteil via JurPC; Vorinstanz LG Leipzig – kettenzüge.de (MMR 2006, S. 113) Ø 2006 - OLG Frankfurt - Quellcodebesichtigung im Wege der einstweiligen Verfügung GRUR-RR 2006,295; NJW-RR 2006, 1344 Ø 2007 - LG Frankfurt - Buchstabe Q als Unternehmenskennzeichen schutzfähig Ø 2009 - Landgericht Frankfurt - Sonya Kraus / virtuelle Entblößung, Bildzeitung Ø 2010 - Landgericht Frankfurt - Haftung für Links auf Twitter Ausgewählte Meldungen FAZ vom 28.04.2010, S. 21 - Twitter erreicht die Justiz MMR-Aktuell 7/2010 vom 6. Mai 2010: Haftung für Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten http://bit.ly/9F1TdT
zu den Beiträgen zu den
VORTRÄGEN Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“. Seit 2002 betreut er in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte mit inzwischen vier spezialisierten Juristen bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu komplexen IT-Outsourcingvorhaben, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Daneben werden regelmäßig Beiträge sowie Interviews in Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet veröffentlicht, die durch bundesweite Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt werden. |
Der Deutsche
Wirtschaftanwalt 2008/2009 Ausgezeichnet mit dem 1. Preis für branchenbezogene E-Business-Lösung in Hessen Kooperationspartner des Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG) Hessen
SAT1 Magazin, 18.05.2010, 19:00h
ZDF heute-journal, 24.01.2007, 21:45h
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