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Dieser Beitrag
unterliegt dem Urheberrecht!
Das WIPO-Verfahren in der Praxis,
Internetworld 07/03, S. 18
Das Domain-Streitverfahren
vor der Welturheberrechtsorganisation in Genf (WIPO) bietet als Alternative zur
Auseinandersetzung vor staatlichen Gerichten je nach Fallgestaltung die Möglichkeit,
einer schnellen Durchsetzung von Freigabeansprüchen.
Statthaft ist das
WIPO-Verfahren für generische TLDs wie .com, .net oder .org sowie für derzeit
32 Country-Code-TLDs wie ag. oder .tv.
Anders als in Verfahren
nach dem deutschen oder europäischen Markenrecht muss für eine Übertragung zu
einer Verwechslungsgefahr der Domain mit Marken oder Geschäftsbezeichnungen zusätzlich
auch eine Registrierung in bösgläubiger Absicht festgestellt werden.
Weiterhin hat ein
Beschwerdeführer bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Rahmen der
Verwechslungsgefahr neben den zur Begründung erforderlichen Fakten auch grundsätzlich
die territoriale Schutzrechtserstreckung seines Kennzeichens zu belegen.
Folgerichtig kann
beispielsweise der Inhaber einer EU-Marke dann gegen einen Domain-Inhaber
vorgehen, wenn sich eine über die streitgegenständliche Domain erreichbarer
Website auch an Nutzer innerhalb der Europäischen Union als Verletzungsort
wendet. Gleiches gilt mit einem reduzierten territorialen Schutz für
Inlandsmarken bzw. nur in Deutschland tätige Unternehmen, woraus sich erklärt,
dass das Verfahren aus dieser Voraussetzung bedingt eher bei international
ausgerichteten Unternehmen mit entsprechenden Schutzbereichen genutzt wird.
Der Gang des Verfahrens lässt
sich zusammengefasst dahingehend beschreiben, dass ein ein- oder dreiköpfiges
Schiedsgericht („Panel“) nach dem Einreichen der sog. „Complaint“ durch
den Beschwerdeführer innerhalb von 14 Tagen nach seiner Ernennung entscheidet,
ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Das Verfahren dauert insgesamt im Schnitt nur
etwa sechs Wochen.
Die vom Beschwerdeführer
zu tragenden Verfahrenskosten richten sich nach der Anzahl der Domains und der
Schiedsrichter. Sie betragen bei bis zu fünf Domains und einem Schiedsrichter
US$ 1.500,-, bei einem dreiköpfigen Panel dagegen US$ 4.000,-.
Der Unterschied zu einer
gerichtlichen Auseinandersetzung besteht im Ergebnis insbesondere darin, dass es
sich um kein vollstreckbares Urteil handelt und keine Entscheidung über die
Verfahrenskosten ergeht. Durch die vertragliche Verpflichtung der Registrare
gegenüber der ICANN sind diese jedoch verpflichtet, den Schiedsspruch der WIPO
nach den UDRP anzuerkennen und umzusetzen.
Der Nachteil der fehlenden
Vollstreckbarkeit kann sich auf Aktivseite im Obsiegensfalle indes in
Fallkonstellationen internationaler Ausrichtung auch als Vorteil offenbaren, da
nicht bi- oder multilaterale Zustellungs- und Vollstreckungsabkommen bemüht
werden müssen, sondern die Verpflichtung zur Umsetzung der jeweiligen Provider
durch den ICANN-Vertrag besteht und daher grenzüberschreitend greift.
Es fällt schwer, einen
allgemeingültigen Praxistipp abzugeben, da es auf die jeweilige
Fallkonstellation ankommt. Nicht selten lassen sich auch internationale
Streitigkeiten ohne Eskalation außerhalb eines förmlichen Verfahrens
erledigen. Hat indes der Domain-Inhaber seinen Sitz in einem für eine
gerichtliche Geltendmachung und vor allem für eine Vollstreckung „schwer zugänglichem“
Gebiet, empfiehlt sich das WIPO-Verfahren. Reagiert der Gegner nicht innerhalb
der zwanzigtätigen Stellungnahmefrist entscheidet das Panel aufgrund der vom
Beschwerdeführer vorgebrachten Fakten, so dass bei Reaktionslosigkeit häufig
ein schneller Erfolg gewährleistet wird.
Findet man sich dagegen als
Beschwerdegegner in einem solchen Verfahren wieder, besteht sowohl während als
auch innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Mitteilung der
Panel-Entscheidung die Möglichkeit, die Rechtshängigkeit bei einem staatlichen
Gericht einzuwenden. In diesem Fall unterbleibt die Vollziehung der Entscheidung
bis zum Nachweis des Beschwerdeführers, dass die Klage des Domain-Inhabers
abgewiesen wurde oder der Konflikt durch Vergleich oder Zurücknahme der Klage
erledigt worden ist.
Weitere Informationen
finden sich unter http://arbiter.wipo.int/domains/index.html.
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