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unterliegt dem Urheberrecht!

„Verkauf
nur an Gewerbetreibende“ muss deutlich sein
Internet World Business 09-2008, Seite 10
Das OLG Hamm verurteilte
einen gewerblichen Ebay-Anbieter zur Unterlassung, weil dieser nicht
hinreichend klar auf einen Verkauf nur an Gewerbetreibende hingewiesen
habe, sodass die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gegenüber
Verbrauchern beanstandet wurde (Az.: 4 U 196/07).
Eine Verkaufsbeschränkung
nur an Gewerbetreibende durch AGB ist grundsätzlich zulässig, die
Verbraucherschutzregelung kann dann entfallen. Voraussetzung dafür, so die
Richter, sei indes, dass die Beschränkung "im Angebot selbst an
hervorgehobener Stelle vorangestellt oder jedenfalls in eine entsprechende
Rubrik zum Vertragsschluss eingebettet" würde. Im vorliegenden Fall war
die Klausel an einer Stelle eingefügt, die mit dem Kaufadressaten und dem
Abschluss des Vertrags selbst überhaupt nichts zu tun hatte, sodass es an
einem ausreichend klaren Verweis mangelte. Demnach gelten die Vorschriften
zum Widerrufsrecht.
Praxistipp:
Wer nur an Gewerbetreibende
verkaufen möchte, muss dies auf seiner Website oder in seinem Ebay-Angebot
hinreichend klar und gut wahrnehmbar kommunizieren. Bestellt dann ein
Verbraucher entgegen dieser Beschränkung, kann dieser sich nicht auf die
Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf berufen.
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