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Impressum: E-Mail
reicht als Kontakt aus. Internet World Business 12-2008, Seite 10
Der Bundesgerichtshof bat
den Europäischen Gerichtshof um Beantwortung, ob ein Internetanbieter im
Binnenmarkt verpflichtet sei, auf seiner Webseite neben der E-Mail-Adresse
auch eine Telefonnummer anzugeben. Inzwischen liegen in dieser Sache die
Schlussanträge des EU-Generalanwalts Damaso Ruiz-Jarabo Colomer vor
(Rechtssache C-298/07).
Entscheidend für die
Auslegung war die Richtlinienformulierung, wonach vom Anbieter Angaben
verlangt werden, die eine "schnelle Kontaktaufnahme" und "eine
unmittelbare und effiziente Kommunikation" ermöglichen. Der Generalanwalt
vertrat nun im Rahmen seiner Schlussanträge die Auffassung, dass die
Kommunikation mittels E-Mail unmittelbar (weil ohne Vermittler) und
effizient sei. Zur Effizienz führte er aus, soweit "die Antwortfrist nicht
zu sehr ausgedehnt wird", habe die Schriftform
einen unleugbaren Vorteil
als Beweismittel.
Praxistipp:
Bislang ist der
EU-Gerichtshof meistens den Schlussanträgen der Generalanwälte gefolgt,
sodass es für reine Internetanbieter in Zukunft ausreichend sein dürfte,
nur eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wichtig ist indes, dass es sich aber
auch tatsächlich um eine E-Mail-Adresse handelt und nicht nur ein bloßes
Kontaktformular zur Verfügung gestellt wird.
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