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unterliegt dem Urheberrecht!

Dauerbrenner Widerrufsrecht bei Ebay
Internet World Business, 03/07, S. 8
Nachdem das
Oberlandesgericht Hamburg und das Kammergericht Berlin – wie berichtet – das
14-tägige Widerrufsrecht als rechtswidrig einstuften und demgegenüber
von einem einmonatigen Widerrufsrecht ausgehen, entschied nunmehr das
Landgericht Paderborn, dass die Belehrung über ein Widerrufsrecht von 14 Tagen
ausreichend sei. Gegen die insbesondere in der Berliner Entscheidung vertretene
Auffassung, wonach die über eine Internetseite kommunizierte Widerrufsbelehrung
keine Textform im Sinne des § 126b BGB darstelle, weil es an einer dauerhaften
Wiedergabe der Schriftzeichen fehle, sah das Paderborner Gericht das
Textformerfordernis als erfüllt an. Insbesondere habe der Verbraucher doch die
Möglichkeit, die Widerrufsbelehrung zu speichern und auszudrucken, wodurch
dessen "Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der
Information (É) hinreichend Rechnung getragen" würde. Im Übrigen bliebe
das Angebot nach Zuschlag noch 90 Tage auf der Ebay-Plattform gespeichert und
damit für den Verbraucher abrufbar.
Praxistipp: Bis
zur Klärung durch den BGH bleibt die Rechtsfrage spannend. Ebay-Anbieter, die
weniger als einen Monat Widerrufsfrist einräumen, gehen derzeit ein erhebliches
Risiko ein, eine Abmahnung zu erhalten.
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