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hotel.de nicht eintragungsfähig Internet World Business
13-2007, Seite 9
Mit dem Ziel, einen einprägsamen Namen für sein
Unternehmen zu schaffen, um dadurch einen erhöhten Wiedererkennungswert zu
generieren, wird nicht selten versucht, Gattungsbegriffe als Marke
eintragen zu lassen. Allerdings wird dabei häufig übersehen, dass auch bei
als Marke registrierten Gattungsbegriffen der Schutzumfang dieser sehr
beschränkt ist, denn der Gesetzgeber sieht ein erhebliches
Freihaltebedürfnis für Gattungsbegriffe aller Art. Dies wird auch bei dem
vom Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
entschiedenen Fall der
Markenanmeldung hotel.de deutlich (Az.: R 631/2006-4).
Die Bestandteile "Hotel" und die Top-Level-Domain "de" seien rein
beschreibend und damit für entsprechende Internetdienstleistungen
schutzunfähig. Das ist leicht nachvollziehbar, schließlich gibt es im
Internet zahlreiche Hotel-Seiten aus Deutschland – und Hotel ist nun mal
ein Begriff, der eine Gattung beschreibt, nicht ein bestimmtes
Etablissement.
Praxistipp: Eine Eintragung beschreibender Begriffe
lässt sich teilweise dadurch erreichen, dass einem Gesamtkennzeichen als
Wort-/Bildmarke eine Schöpfungshöhe zuteil wird, die es insgesamt
schutzfähig werden lässt. Spiegelbildlich dazu gilt der eingeschränkte
Schutzumfang dann nicht für den isolierten Wortbestandteil.
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