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unterliegt dem Urheberrecht!

Dauerbrenner Widerrufsrecht bei Ebay Internet World Business
03-2007, Seite 8
Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg und das
Kammergericht Berlin – wie berichtet – das 14-tägige Widerrufsrecht als
rechtswidrig einstuften und demgegenüber von einem einmonatigen
Widerrufsrecht ausgehen, entschied nunmehr das Landgericht Paderborn, dass
die Belehrung über ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ausreichend sei. Gegen
die insbesondere in der Berliner Entscheidung vertretene Auffassung,
wonach die über eine Internetseite kommunizierte Widerrufsbelehrung keine
Textform im Sinne des § 126b BGB darstelle, weil es an einer dauerhaften
Wiedergabe der Schriftzeichen fehle, sah das Paderborner Gericht das
Textformerfordernis als erfüllt an. Insbesondere habe der Verbraucher doch
die Möglichkeit, die Widerrufsbelehrung zu speichern und auszudrucken,
wodurch dessen "Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der
Information (É) hinreichend Rechnung getragen" würde. Im Übrigen bliebe
das Angebot nach Zuschlag noch 90 Tage auf der Ebay-Plattform gespeichert
und damit für den Verbraucher abrufbar.
Praxistipp: Bis zur Klärung durch den BGH bleibt die
Rechtsfrage spannend. Ebay-Anbieter, die weniger als einen Monat
Widerrufsfrist einräumen, gehen derzeit ein erhebliches Risiko ein, eine
Abmahnung zu erhalten.
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