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unterliegt dem Urheberrecht!

Markenverletzung durch Google-Adwords Internet World
Business 12-2007, Seite 12
Das Landgericht Köln entschied im Lichte der
BGH-Rechtsprechung zur Unzulässigkeit fremder Kennzeichen als Meta-Tags,
dass auch deren Verwendung als Keywords im Rahmen des Google-Adwords-Advertisings
Markenrechte verletzen kann (Az.: 81 O 174/06). Im konkreten Fall nutzte
ein Konkurrent die Marke eines Mitbewerbers, um bei Eingabe dieses
Kennzeichens in der Suchmaschine Google als Anzeige dort aufgeführt zu
werden. Im Unterschied zum Sachverhalt der Meta-Tag-Entscheidung des BGH,
bei der sich das fremde Kennzeichen zumindest im HTML-Code befindet, dient
es hier nur als Anweisung an einen Dritten zur Platzierung der Anzeige.
Die Kölner Richter begründeten die Verurteilung damit, dass es sich im
Ergebnis nicht anders auswirkt, "ob sich die Anweisung aus technischen
Gründen im engeren Zusammenhang mit der Anzeige befindet – etwa im
Quelltext wie im Fall der Meta-Tags oder in einem vergleichbaren
"Versteck" – oder ob sie von einem Dritten ausgeführt wird (É)".
Praxistipp: Wie schon im Zuge anderer Entscheidungen
erläutert, ist es sehr riskant, über technische Hilfsmittel den Ruf einer
fremden Marke für die Förderung des eigenen Geschäfts auszubeuten. Das
kann zu Unterlassungs- und zu Schadensersatzansprüchen führen, sodass von
dieser "Werbestrategie" dringend abzuraten ist.
s. auch:
Adword-Werbung: Reichweite und Grenzen von Keyword-Advertising
- Fremde Marken-Keywords als „weitgehend passende“
Markenverletzung? -
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