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Adwords verletzen Markenrechte Internet World Business
06-2007, Seite 10
Das Oberlandesgericht Dresden entschied jüngst, dass die
Verwendung fremder Marken in Adwords die Markenrechte verletzt (Az.: 14 U
1958/06). Nachdem zuvor intensiv diskutiert worden war, ob Marken im nicht
sichtbaren Bereich einer Website (das heißt, diese sind nicht unmittelbar
wahrnehmbar – wie zum Beispiel in Metatags im Quelltext der Seite)
Markenrechte verletzen, entschied der Bundesgerichtshof wie berichtet erst
kürzlich, dass die Verwendung fremder Kennzeichen als Metatag rechtswidrig
ist (s. INTERNET WORLD Business Ausgabe 12/2006, S. 10).
Gleiches sollte auch für die Verwendung in Adwords im
Rahmen eines Keyword-Advertising bei Suchmaschinen gelten, wie das OLG
Dresden nunmehr bestätigte. Immerhin ist die Zielgenauigkeit von Adwords
häufig höher als bei Metatags, die von Suchmaschinen zunehmend
vernachlässigt werden.
Praxistipp:
Für ein Verletzungsverfahren sollte dokumentiert werden,
welche Suchbegriffe zu einem bestimmten Ergebnis führen. Auch automatisch
generierte "weitgehend passende Keywords" können Kennzeichenrechte
verletzen. Umstritten ist in diesem Zusammenhang noch, inwieweit Google
hier zur Auskunft bezüglich einer Adword-Buchung verpflichtet ist.
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