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10.000 Euro Streitwert bei Spam Internet World Business
08-2007, Seite 8
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jüngst, dass der
Streitwert bei einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen der
unaufgeforderten Zusendung werblicher E-Mails 10.000 Euro beträgt (Az.: 15
W 590/06). Bekanntlich berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren aus dem
Streitwert, sodass hieraus nicht unerhebliche Kostenrisiken für den
Spammer im Raum stehen. Die Koblenzer Richter begründeten die
Angemessenheit des Streitwerts insbesondere damit, dass dem Ärgernis der
unerwünschten Werbemails "nur durch eine entsprechende
Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden" könne. "Die vereinzelt
von den Amtsgerichten vertretene Auffassung, Spam-Mails hätten nur
Bagatellcharakter, teilt der Senat nicht." Damit legt erstmals ein
Oberlandesgericht die Streitwert-Latte höher. Ein Teil der Amts-
beziehungsweise Landgerichte ging bisher von geringeren Streitwerten,
beispielsweise 1.000 Euro (LG Berlin, Az.: 16 O 132/07) und 4.000 Euro (LG
Potsdam, Az.: 2 O 360/06) aus.
Praxistipp:
Mit dieser Entscheidung eines Oberlandesgerichts erhöht
sich das finanzielle Risiko für Spam-Versender erheblich, da bei 10.000
Euro Streitwert bei einer Abmahnung allein 651,80 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer an Anwaltsvergütung fällig werden.
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