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Prüfung nur bei Anlass Das OLG Hamburg präzisiert, wann
Forenbetreiber Beiträge überprüfen müssen Internet World Business
19-2006, Seite 10
Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das
Landgericht Hamburg verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de
dazu, aktiv in allen Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach
Rechtsverstößen zu forschen – eine Entscheidung, die der Heise-Verlag
nicht akzeptieren wollte: Er ging in Berufung. Auslöser des Rechtsstreits
war ein kritischer Bericht über ein Unternehmen, bei dem rechtsverletzende
Äußerungen im an die Berichterstattung anknüpfenden Forum erfolgt waren.
Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vor.
Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die erstinstanzliche Entscheidung des
Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein Forenbetreiber nicht
grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: 7 U 50/06).
Urteilsanalyse
Die Hamburger Richter urteilten in einem ausgewogenen
und gut begründeten Urteil, dass eine generelle Überprüfungspflicht ohne
konkreten Anlass nicht besteht. Unabhängig davon, dass der Forenbetreiber
bei Bekanntwerden (offensichtlich) rechtswidriger Inhalte die
entsprechenden Beiträge zu entfernen habe, gelte dies auch dann, wenn die
Gefahr erheblicher Rechtsverletzungen drohe.
In Gegenüberstellung der widerstreitenden Grundsätze von
Meinungs-/Pressefreiheit und dem jeweiligen Persönlichkeitsrecht
beziehungsweise Schutz des Eigentums hielt der Senat eine spezielle
Überprüfungspflicht des Betreibers dann für angemessen, "wenn dieser
entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge
provoziert oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzung von
einigem Gewicht im Rahmen des Forums bekannt geworden ist und sich damit
die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch Einzelnutzer bereits
konkretisiert hat". Das Urteil stellt somit auf Grundrechtsebene einen
Interessenausgleich dar, der sowohl praktikabel als auch in angemessenem
Umfang den Schutz der sich gegenüberstehenden Grundrechte gewährleistet.
Praxistipp
Aus der Entscheidung des OLG Hamburg ergibt sich, dass
eine generelle Überwachungspflicht für Forenbetreiber nicht besteht. Auch
wenn hierüber der Bundesgerichtshof höchstrichterlich noch nicht
entschieden hat, dürfte dies als die herrschende Rechtsmeinung anzusehen
sein. Von einigen Gerichten wurde sie bislang auch bestätigt.
Für den Forenbetreiber bedeutet das Urteil in der Praxis
weiter, dass er – wie bisher – auf einen entsprechenden Hinweis eines
Verletzten unmittelbar zu reagieren hat und (offensichtlich)
rechtsverletzende Inhalte aus seinem Forum beseitigen muss. Zwar kann im
Einzelfall immer noch streitig sein, ob überhaupt die Voraussetzungen
einer Rechtsverletzung vorliegen; der Forenbetreiber tut indes jedoch gut
daran, sein eigenes Risiko zu reduzieren, denn der unmittelbare Verletzer,
also derjenige, der den betreffenden Beitrag verfasst hat, scheidet
meistens aufgrund der Anonymität der Forumsbeiträge aus.
Neu ist allerdings, dass der Forenbetreiber quasi
aufgrund einer eigenen Prognose zu entscheiden hat, ob angesichts des
bisherigen Diskussionsverlaufs im jeweiligen Forum oder aufgrund anderer
Umstände mit weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen sein wird. Besteht
hierfür eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss der Betreiber nach
Auffassung der Hamburger Richter nunmehr das betreffende Forum überwachen
und offensichtlich rechtswidrige Beiträge von sich aus löschen.
Wie engmaschig die Überprüfung sein muss, richtet sich
nach dem jeweiligen Einzelfall. Das Gericht wies im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Fall jedoch darauf hin, dass das fragliche Forum im Rahmen
einer gewerblichen Tätigkeit betrieben worden sei, sodass in diesem Fall
eine "Überwachung eher zuzumuten" sei "als dem privaten Betreiber eines
solchen Forums".
Gewerbliche Anbieter sollten eine engmaschige Prüfung
mit kurzen Überprüfungszyklen sicherstellen. In kritischen Threads sollte
alle paar Stunden nach dem Rechten gesehen werden, zumindest aber nicht
seltener als einmal pro Tag.
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