Wettbewerbsrecht

 

Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht!


Meta-Tag-Entscheidung und Adwords,
Internet World Business, 1
2/06, S. 10 


Ein Dauerbrenner bei juristischen Streitigkeiten im Internet ist die Frage, ob ein Website-Betreiber bereits einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn er fremde Markenzeichen unsichtbar in den Meta-Tags seiner Seite verwendet, um damit Suchmaschinen zu beeinflussen. Diesem Verfahren hat jetzt der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung eine Absage erteilt (Az.: I ZR 183/03). Wie bereits in der vergangenen Ausgabe berichtet, verurteilte der 1. Zivilsenat den Beklagten, es zu unterlassen, das Wort "Impuls" im HTML-Code von Internet-Seiten zu verwenden. Da die Urteilsgründe noch nicht schriftlich abgefasst vorliegen, steht noch nicht fest, ob der BGH den Anspruch auf das Marken- oder das Wettbewerbsrecht oder auf beide gestützt hat. Fest steht damit in jedem Fall aber, dass eine Nutzung fremder Kennzeichen in Meta-Tags durch Mitbewerber rechtswidrig ist.

Praxistipp: Da die Entscheidung Kennzeichen im nicht ohne weiteres sichtbaren Bereich einer Seite betraf, dürfte dies auch ein Signal in Richtung Keyword-Advertising sein. Demgemäß dürfte auch die Verwendung von Mitbewerberkennzeichen als Adword rechtswidrig sein. Auch hier bleibt die Grundsatzentscheidung abzuwarten; das Risiko ist aber gestiegen.

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© RA Dr. Hajo Rauschhofer - online seit 24.01.2007