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guenstig.de nicht besser als günstig.de,
Internet World Business, 13/06, S. 12
Das Landgericht Frankenthal hatte über die Verwendung der
Domain günstig.de durch die verklagte Firma Amazon zu entscheiden.
Zwar wurde zugunsten der Klägerin die Wort-/Bildmarke "guenstig.de"
eingetragen, grundsätzlich gilt aber bei der Feststellung des Gesamteindrucks
von Wort-/Bildmarken regelmäßig der Erfahrungssatz, dass der Wortbestandteil den
Gesamteindruck prägt. Dies setzt jedoch die Feststellung voraus, dass dem
Wortbestandteil auch Schutzfähigkeit zukommt. Aufgrund des rein beschreibenden
Charakters des Begriffes "günstig" versagten die Richter aus der Marke wie auch
aus dem Unternehmenskennzeichen daher den entsprechenden isolierten Schutz für
den Textbestandteil (LG Frankenthal, Az.: 2HK O 55/05). Davon nicht betroffen
ist eine eventuelle grafische Gestaltung.
Praxistipp: Häufig wird versucht, mangelnde
Unterscheidungskraft des Textbestandteils über grafische Elemente auszugleichen,
um diesem zur Schutzfähigkeit als Wort-/Bildmarke zu verhelfen. In diesem Fall
kann dann aber gegen eine Verwendung des isoliert gesehen schutzunfähigen
Textbestandteils nicht vorgegangen werden, da nur der Gesamteindruck der Marke –
der sich aus dem "Wording" und der grafischen Gestaltung zusammensetzt –
maßgeblich ist.
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