|
Dieser Beitrag
unterliegt dem Urheberrecht!

"Last Minute" muss nichts mit Reisen zu tun
haben
Internet World Business, 15/06, S. 5
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit .eu-Domains führt das
ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zu einer Klärung. Jetzt ging die
Inhaberin der deutschen Wortmarke "Last Minute" gegen den Inhaber der Domain
lastminute.eu vor. Sie begründete das Vorgehen insbesondere damit, dass die
Eintragung der Marke des Beschwerdegegners erst am 29.09.2005 und damit in
unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Sunrise-Verfahren erfolgt sei. Da der
Domain-Inhaber ein CafŽ in Wuppertal betreibe, sei die Anmeldung der Marke für
"Farben, Firnisse oder Lacke" zudem bösgläubig. Das Schiedsgericht verneinte
indes einen Übertragungsanspruch und begründete dies zum einen damit, dass
zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestünde
und zum anderen bei der Anmeldung der Marke durch den Beschwerdegegner alle
Registrierungsbestimmungen eingehalten worden seien. Außerdem sei Last Minute
nicht für den Bereich Tourismus freihaltebedürftig und damit nicht schutzfähig.
Da die "Registrierung generischer Begriffe als Domainnamen (É) im Grundsatz
keinen rechtlichen Schranken unterworfen" sei, sei es nicht
rechtsmissbräuchlich, einen Gattungsbegriff, an dessen Verwendung als
Domain-Namen auch Dritte ein Interesse haben, zu registrieren und zum Kauf
anzubieten.
.
|