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Prüfung nur bei Anlass
Das OLG Hamburg präzisiert, wann Forenbetreiber
Beiträge überprüfen müssen
Internet World Business, 19/06, S. 10
Das Verfahren hatte für Aufmerksamkeit gesorgt: Das Landgericht Hamburg
verpflichtete den Online-Nachrichtendienst Heise.de dazu, aktiv in allen
Forenbeiträgen vor deren Veröffentlichung nach Rechtsverstößen zu forschen –
eine Entscheidung, die der Heise-Verlag nicht akzeptieren wollte: Er ging in
Berufung. Auslöser des Rechtsstreits war ein kritischer Bericht über ein
Unternehmen, bei dem rechtsverletzende Äußerungen im an die Berichterstattung
anknüpfenden Forum erfolgt waren. Jetzt liegt hierzu die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamburg vor. Das OLG bestätigte im Ergebnis zwar die
erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg, entschied aber, dass ein
Forenbetreiber nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Überprüfung hat (Az.: 7 U
50/06).
Urteilsanalyse
Die Hamburger Richter urteilten in einem ausgewogenen und gut
begründeten Urteil, dass eine generelle Überprüfungspflicht ohne konkreten
Anlass nicht besteht. Unabhängig davon, dass der Forenbetreiber bei
Bekanntwerden (offensichtlich) rechtswidriger Inhalte die entsprechenden
Beiträge zu entfernen habe, gelte dies auch dann, wenn die Gefahr erheblicher
Rechtsverletzungen drohe.
In Gegenüberstellung der widerstreitenden Grundsätze von
Meinungs-/Pressefreiheit und dem jeweiligen Persönlichkeitsrecht beziehungsweise
Schutz des Eigentums hielt der Senat eine spezielle Überprüfungspflicht des
Betreibers dann für angemessen, "wenn dieser entweder durch sein eigenes
Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge provoziert oder wenn ihm bereits
mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums
bekannt geworden ist und sich damit die Gefahr weiterer
Rechtsverletzungshandlungen durch Einzelnutzer bereits konkretisiert hat". Das
Urteil stellt somit auf Grundrechtsebene einen Interessenausgleich dar, der
sowohl praktikabel als auch in angemessenem Umfang den Schutz der sich
gegenüberstehenden Grundrechte gewährleistet.
Praxistipp
Aus der Entscheidung des OLG Hamburg ergibt sich, dass eine
generelle Überwachungspflicht für Forenbetreiber nicht besteht. Auch wenn
hierüber der Bundesgerichtshof höchstrichterlich noch nicht entschieden hat,
dürfte dies als die herrschende Rechtsmeinung anzusehen sein. Von einigen
Gerichten wurde sie bislang auch bestätigt.
Für den Forenbetreiber bedeutet das Urteil in der Praxis
weiter, dass er – wie bisher – auf einen entsprechenden Hinweis eines Verletzten
unmittelbar zu reagieren hat und (offensichtlich) rechtsverletzende Inhalte aus
seinem Forum beseitigen muss. Zwar kann im Einzelfall immer noch streitig sein,
ob überhaupt die Voraussetzungen einer Rechtsverletzung vorliegen; der
Forenbetreiber tut indes jedoch gut daran, sein eigenes Risiko zu reduzieren,
denn der unmittelbare Verletzer, also derjenige, der den betreffenden Beitrag
verfasst hat, scheidet meistens aufgrund der Anonymität der Forumsbeiträge aus.
Neu ist allerdings, dass der Forenbetreiber quasi aufgrund
einer eigenen Prognose zu entscheiden hat, ob angesichts des bisherigen
Diskussionsverlaufs im jeweiligen Forum oder aufgrund anderer Umstände mit
weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen sein wird. Besteht hierfür eine gewisse
Wahrscheinlichkeit, muss der Betreiber nach Auffassung der Hamburger Richter
nunmehr das betreffende Forum überwachen und offensichtlich rechtswidrige
Beiträge von sich aus löschen.
Wie engmaschig die Überprüfung sein muss, richtet sich nach
dem jeweiligen Einzelfall. Das Gericht wies im Zusammenhang mit dem vorliegenden
Fall jedoch darauf hin, dass das fragliche Forum im Rahmen einer gewerblichen
Tätigkeit betrieben worden sei, sodass in diesem Fall eine "Überwachung eher
zuzumuten" sei "als dem privaten Betreiber eines solchen Forums".
Gewerbliche Anbieter sollten
eine engmaschige Prüfung mit kurzen Überprüfungszyklen sicherstellen. In
kritischen Threads sollte alle paar Stunden nach dem Rechten gesehen werden,
zumindest aber nicht seltener als einmal pro Tag.
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