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eBay: Meinung ist frei,
internet WOLRD 11/04, S. 17
eBay: keine Löschung
von Bewertungen
Mit Urteil vom 18.2.2004
entschied das Landgericht Düsseldorf, dass der Anbieter einer eBay-Auktion
hinzunehmen hat, dass Tatsachenbehauptungen, die nicht offensichtlich unwahr
sind, in dem von eBay vorgesehenen Bewertungsverfahren veröffentlicht werden (Az.:
12 O 6/04).
Im entschiedenen Fall hatte
ein Anbieter bei einer Nahrungsmittelergänzung die Menge vom 750 mg eines
bestimmten Wirkstoffs pro Kapsel angegeben. Im Rahmen des Bewertungsverfahrens
äußerte der Gegner, dass die Kapseln lediglich 400 mg des Wirkstoffs
enthielten, was der Anbieter nicht entkräftete. Auch sah das Gericht die
Formulierung, wonach der Anbieter falsche Werte „vorgaukle“ noch von
der Meinungsfreiheit gedeckt.
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