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unterliegt dem Urheberrecht!

Sind Markennamen als Keywords zulässig?, Internet World Business, 11/05, S. 10
Das Oberlandesgericht
Dresden bestätigte jüngst im Berufungsrechtszug ein Urteil des Landgerichts
Leipzig, wonach die Benutzung eines Markennamens als Keyword (Google-AdWord)
keine Markenverletzung darstelle (Az.: 14 U 0498/05).
Urteilsanalyse
Konkret ging es um die
Benutzung der Zeichenfolge „Plakat24“, die zu Gunsten der Klägerin als
Wort- und Wort-/Bildmarke geschützt ist. Die Beklagte verwendete in den nicht
sichtbaren Google-AdWords „Plakat 24 Stunden Lieferung“.
Die erste Instanz, das
Landgericht Leipzig, stellte im Wesentlichen darauf ab, dass AdWords nicht
sichtbar seien, sondern nur Kenntnis seitens des Beauftragenden und Google bestünde.
Das bestätigende
Berufungsurteil des OLG Dresden schlägt im Ergebnis in dieselbe Kerbe wie die
Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das ebenfalls eine
Markenverletzung bei der Verwendung von Meta-Tags verneinte. Zu berücksichtigen
ist indes, dass beispielsweise das Oberlandesgericht Köln, vor allem aber die Oberlandesgerichte
München und Karlsruhe bei einer Verwendung fremder Marken als Meta-Tags
eine Rechtsverletzung annehmen. In Fortführung dieser Entscheidungspraxis könnten
diese Gerichte daher eine Rechtsverletzung auch in der Fallkonstellation der
Verwendung geschützter Kennzeichen Dritter als AdWords annehmen.
Praxistipp
Nach diesseitiger
Rechtsauffassung ist nach wie vor Vorsicht bei der Nutzung fremder Kennzeichen,
insbesondere Registermarken, als Meta-Tags oder AdWords geboten, da zum einen
sich der vermeintlich Verletzte bei Internetstreitigkeiten örtlich das Gericht
aufgrund der deutschlandweiten Abrufbarkeit aussuchen kann und somit auch eine
Anrufung der Landgerichte in München oder Köln denkbar ist. Zum anderen
besteht bis zur abschließenden Klärung der Fragestellung nicht sichtbarer
Kennzeichen - sei es als Meta-Tags, sei es als AdWords - erhebliche
Rechtsunsicherheit, bis der Bundesgerichtshof diese Grundsatzfrage abschließend
entschieden hat.
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