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Verfahren nach UDRP, ADR und URS

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Während bei Streitigkeiten um .de-Domains regelmäßig nur eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht kommen, lassen sich Auseinandersetzungen bei Domains mit generischen Endung wie .com-, .net- oder .org oder zugewiesenen Country-Code-Domains (ccTLD) in einem Schlichtungsverfahren vor der „World Intellectual Property Organisation“ (WIPO) erledigen. Grundlage hierfür ist die „Uniform Domain Dispute Resolution Policy“ (UDRP).

Nachstehende finden Sie sowohl Beträge als auch durch unsere Kanzlei erwirkte Entscheidungen zu UDRP- und ADR-Verfahren

Beiträge zu UDRP-und ADR-Verfahren in der internet-world-business

WIPO-UDRP-, ADR- und URS-Verfahren der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte

Domain-Recht Uniform Rapid Suspension

  • URS-Entscheidung lufthansa.dev, FA1903001833043
  • UDRP-Entscheidung, swiss-airlines.com, FA1902001830131
  •  UDRP-Entscheidung lufthansa-vietnam.com,  FA1901001825277
  • URS-Entscheidung lufthansa.blog, FA1901001827553
  • URS-Entscheidung staralliance.space, FA1901001825771
  • UDRP-Entscheidung lufthansa.shop, FA1810001811218
  • UDRP-Entscheidung lufthansamiles.com, FA1812001821759
  • UDRP-Entscheidung starallianceonline.comFA1808001801815; Ein ägpytischer Domain-Inhaber behauptete Reise Services unter „Star Alliance Tours“ anzubieten; tatsächlich verwies die Domain auf eine Parking Seite. Unstreitig handelt es sich um eine berühmtes Kennzeichen in der Reiseindustrie, sodass das Panel die Kenntnis des Respondent unterstell und dadurch baid faith feststellte.
  • URS-Verfahren staralliance.world, .group, .tours, FA1808001800812 dazu:  Die Verwendung eines TLD-Suffixes einer Domain eines bekannten Kennzeichens stellt Bösgläubigkeit dar
  • UDRP-Entscheidung lufthansa-airlines.org, FA1805001788889
  • URS-Entscheidung staralliance.app, FA1805001788624 
  • UDRP-Entscheidung,  lufthansa-com.com, FA1803001775078
  • URS-Entscheidung austrian-offer.host, FA1803001775608
  • URS-Entscheidung – Fake-Gewinnspiele – URS-Verfahren – austrianair.website, FA1803001775742
  • USDRP Entscheidung zu lufthansa-air.us: Das Veranstalten einer Fake-Lotterie verbunden mit dem Phishing-Versuch, um an die Daten der Teilnehmer zu gelangen ist bad faith: Claim No. FA1710001752950
  • UDRP Entscheidung für lufthasna.com: Ein klassischer Fall der Tippfehler-Domain (Typosquatting), die zugunsten der Beschwerdeführerin ausgeurteilt wurde: Claim No. 2015-2346
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD staralliance.online: Nachdem der chinesische Domaininhaber weder gerichtliche Fristen einhielt, noch „fair use“ von der Domain machte, hat der Panelist Debrett Gordon Lyons die Domain staralliance.online suspendiert, wie von der Antragstellerin zuvor beantragt – Claim No.FA1509001639608
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD lufthansa.work in der URS-Entscheidung zu der Endung .work wurde infolge der Säumnis des türkischen Gegners eine Entscheidung zugunsten der Antragstellerin gefällt. Es zeigt sich wieder, dass ein URS-Verfahren international probates Mittel zur Sperrung von Seiten im Falle eindeutiger Markenverletzungen ist – Claim No. FA1509001636697
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD lufthansa.bio, eine der ersten URS-Entscheidungen zu der Endung „bio“. Erneut wird bestätigt, dass eine „worldwide famous Trademark“ nicht von einem Domain-Anmelder ignoriert werden kann – Claim No. FA1509001636710
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD lufthansa.london, in dem URS-Verfahren FA1504001615335 wurde durch den Panelist James Bridgeman entschieden, dass im Falle der Suspension einer Seite keinerlei Ansprüche des unterlegenen Gegners auf einen Kauf oder auf Ersatz der Registrierungskosten bestehen. „This Panel finds that Respondent has no right to register Complainant’s trademark and then demand that Complainant purchase the domain name, even at only the costs in registering the domain name.“ – Claim No. FA1504001615335
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD lufthansa.koeln, in einer von bislang wenigen Entscheidungen zu Domainendungen mit Stadtnamen „Koeln“ wurde gerichtlich bestätigt, dass die Verbundenheit zu dem Stadtnamen beispielsweise durch Niederlassungen, wie vorliegend für die Antragstellerin gegeben, auch einen Ausschlag für die Berechtigung an einer Stadtnamendomain geben kann – Claim No. FA1504001615525
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD staralliance.energy, erste Entscheidung zu der Domainendung .energy, das Gericht führt aus, dass auch wenn der Respondent auf ähnliche Domains verweisen kann, die gleichfalls gegen die Marke des Complainant verstoßen, darin keine Entschuldigung für eigenes Verhalten liegen kann – Claim No. FA1502001606617
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .xn--ses554g, die erste Entscheidung des NAF zu der chinesischen Domain xn--ses554g – Claim No. FA1412001595189
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .moscow, das Urteil bestätigt wiederum, dass bei einer Betrachtung der Verwechslungsgefahr die TLD außer Betracht bleibt – Claim No. FA1412001594683
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .website, das Ausnutzen einer fremden Marke zu eigenen Geschäftszwecken (hier web hosting services) ist missbräuchlich iSd. 1.2.6.3(d) URS-Policy – Claim No. FA1412001595188
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .help, eine der letzten Entscheidungen des Jahres 2014 (31.12.) bekräftigt erneut, dass die Aufzählung des  Paragraphen 1.2.6.3. URS-Policy nicht abschließend ist und das Panel weitere Indizien für bad faith annehmen kann – Claim No. FA1412001593934
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .top, ein außerhalb des Verfahrens mitgeteiltes Angebot, den Streit „in a good way“ zu lösen, entkräftet nicht den Verdacht von bad faith – Claim No. FA1412001593930
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .xyz, zum Begriff des Gebrauchs, der aus dem tatsächlich abrufbaren Content besteht, auch wenn dies eine Fehlermeldung des Registrars sein mag (“use” is in fact what obviously comes up on the screen) – Claim No. FA1411001589985
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .wang, auch eine ungenutzte Domain, die vorgeblich zu ‚“Hobby-Interessen“ registriert wurde, verletzt Markenrechte – Claim No. FA1411001588223
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .agency, die Domain „agency“ entfaltet den Anschein, dass eine offizielle Vertretung vorliegt, was die Verwechslungsgefahr erhöht – Claim No. FA1411001588222
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .academy, erneut wird richterlich festgehalten, dass „non-use“ und „passive-holding“ einer Domain Indiz für ein Fehlen berechtigter Interessen an einer Domain sein können – Claim No. FA1409001581506  
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .yokohama, weitere Entscheidung für zwei Domains zu der Endung der japanischen Stadt Yokohama – Claim No. FA1409001580504  
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .tokyo, eine der ersten URS-Entscheidungen zu einer Stadtnamen-Domain, die bestätigt, dass bad faith auch nach 5-jähriger Nutzung angenommen werden kann – Claim No. FA1408001574053
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .international eine weitere URS-Entscheidung zu Gunsten der Antragstellern – Claim No FA1407001568413
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .onl, erste veröffentlichte Entscheidung des National Arbitration Forums zu .onl – Claim No. FA1406001566251
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .email, Appeal-Entscheidung bestätigt erstinstanzliches Urteil: Eigenes Profitstreben zu Lasten fremder Marken ist bad faith –Claim No. FA1404001552833
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .flights „kürzeste“ Entscheidung am Folgetag nach Einleitung des Verfahrens – Claim No. FA1406001562620
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .center weitere Indikation von ungenutzten Domains „no use of Domain“  – Claim No. FA 1405001559476
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .email zu Anforderungen an „bona fide offering of goods or services“ – Claim No. FA1404001552833
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .careers , der Examiner urteilt „buy services indicates purpose to sell“ – Claim No. FA1403001549329
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .company zu parking websites – Claim No. FA1404001554367
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für gTLD .club, der Richter urteilt ein Verkaufsangebot indiziert bad faith – Claim No. FA1405001558805
  • Uniform Rapid Suspension System (URS) für Domainstreitigkeiten bewährt sich – Claim Number: FA1403001549328
  • WIPO UPRP-Decision zur Prima-Facie-Beweisführung bei Bad Faith – Case No. D2013-1844
  • WIPO Arbitration and Mediation Center A Domain Name that is confusingly similar to a well known Mark in conjunction with a pay-per-click website can constitute evidence of bad faith use.
    Case No. D2013-0780
  • ADR-Decission – Case No.: 06452 Bei einer Domain, die einer berühmten Marke entspricht, offenbart die Forderung eines Kaufpreises, der weit über dem Anschaffungspreis liegt, sehr klar bad faith.
  • Die Ergänzung eines berühmten Kennzeichens durch einen generischen Begriff, wie beispielsweise „expert“, beseitigt nicht die Verwechslungsgefahr durch eine Domain.Eine prima facie Darlegung reicht für den Nachweis des fehlenden rechtlichen Interesses, wenn unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Rechte des Domain-Inhabers in Betracht kommen.Bei einer bekannten Marke ist es naheliegend, dass die Registrierung einer verwechslungsfähigen Domain, bei der die Nutzer offensichtlich eine Verbindung zu einem bekannten Produkt oder einer bekannten Dienstleistung herstellen, nur zu dem Zweck erfolgt, aus der Verwechslungsgefahr kommerziellen Nutzen zu ziehen. Dies gilt umso mehr, wenn auf den Webseiten der Domain „Sponsored Links“ aus dem gleichen Geschäftsfeld der bekannten Marke erscheinen. WIPO Case No. Case No. D2012-1742
  • Das Registrieren einer zu einer Marke Verwechslungsfähigen Domain verbunden mit der optisch ähnlichen Gestaltung der Webseite offenbart das Ziel, Verbraucher über die Herkunft des Anbieters  zu täuschen an damit bad faith.
    WIPO Case No. D2012-1069
  • Typosquatting bei einer berühmten Marke zur Erzielung von Umsätzen im Wege des pay-per-click or click-through indiziert bad faith
    Case No. D2011-1783
  • Bei einer extrem bekannten Marke ist „bad faith“ auch dann gegeben, wenn diese mit einem generischen Begriff kombiniert wird, um Nutzer auf eine Seite mit Wettbewerbsprodukten zu lenken.
    Case No. D2011-0818
  • Handelt ein Domain-Inhaber nachweislich unter verschiedenen Aliasnamen können Ansprüche wegen verschiedener Domains gegen diese in nur einem UDRP-Verfahren geltend gemacht werden.
    Case No. D2010-2147
  • Die Verschleierung der eigenen Identität ist Indiz für bad faith use im Zusammenhang mit bekannten Unternehmenskennzeichen
    Case No. D2010-0647
  • Die Inanspruchnahme von Privacy-Services, um sich UDRP-Verfahren zu entziehen, stellen ein weiteres Indiz für das Vorliegen von „bad faith“ dar.
    Case No. D2009-1754
  • Die Forderung von $ 50.000 für eine Domain-Übertragung indiziert, dass deren Wert nur wegen der Assoziation mit einer Marke entstanden ist. Die Nutzung eines Pseudonyms, um die wahre Identität zu verschleiern, ist ein Hinweis auf das Vorliegen von bad faith.
    Case No. D2009-1329
  • Das Angebot eines Domainverkaufs spricht für bad faith, wenn es an Beweisen fehlt, die eine Nutzung nach Treu und Glauben (bona fide) belegen. Der Zusatz “.com.au” bei einer Domain ist für die Frage der Verwechslungsgefahr irrelevant.
    Case No. DAU2009-0005
  • bad faith bei Ergänzung einer Domain mit Tätigkeitsbereich
    Case No. D2009-0018
  • Zur Ausnutzung des Rufes eine berühmten Marke für Redirect Nutzung eines Logos als Beweis für bad faith
    Case No. D2009-0071
  • Weißer Text auf weißem Hintergrund Indiz für bad faith
    Zur Übertragung von Tippfehlerdomains bei berühmten Marken
    WIPO Arbitration and Mediation Center – Case No. D2009-0003
  • Zur Übertragung von Tippfehlerdomains bei berühmten Marken <luthansa.com>
    Case No. D2008-1580 
  • Zur Frage bad faith und Verzögerung bei vermeintlichem Transfer-Angebot; Übertragungsangebot führt zu keiner Unterbrechung des UDRP-Verfahrens
    Case No. D2008-1051
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Verfahrensbevollmächtigter

Rauschhofer Rechtsanwälte RA Dr. Hajo Rauschhofer – FA IT-Recht Richard Wagner-Str. 1 – 65193 Wiesbaden – Tel.: 0611/5325395 – Fax: 0611/5325396. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte berät und vertritt bundesweit im IT- und Internetrecht. Herr Dr. Rauschhofer ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig und darüber hinaus Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
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