(Rauschhofer Online 8.11.00) Im letzten Akt des Ganges durch die Instanzen bestätigte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Rechtsverbindlichkeit von Internet-Auktionen. Hiernach muss ein beklagter Anbieter eine fabrikneuen VW-Passat zu einem Preis von DM 26.000,- an den Kläger ausliefern, der diesen bei einer Auktion von ricardo.de ersteigert hatte.

Das BGH-Urteil bestätigt damit die Entscheidung des OLG Hamm, das ebenfalls von einer Bindung ausgegangen war und die Entscheidung des Landgericht Münster aufhob.

Der BGH hat damit nach der im Mai ergangenen Grundsatzentscheidung zu Gattungsdomains erneut eine weitere wichtige Rechtsfrage des Internet-Recht entschieden, die sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für deren Kunden weitere Rechts- und damit Planungssicherheit bedeutet.

Links zum Thema:

Pressemitteilung des BGH
Pressmitteilung des OLG Hamm
Urteil des OLG Hamm