BGH bestätigt Rechtsverbindlichkeit
(Rauschhofer Online 8.11.00)
Im letzten Akt des Ganges durch die Instanzen bestätigte der Bundesgerichtshof
in einem Grundsatzurteil die Rechtsverbindlichkeit von Internet-Auktionen.
Hiernach muss ein beklagter Anbieter eine fabrikneuen VW-Passat zu einem Preis
von DM 26.000,- an den Kläger ausliefern, der diesen bei einer Auktion von
ricardo.de ersteigert hatte.
Das BGH-Urteil bestätigt damit die Entscheidung des OLG Hamm, das ebenfalls von
einer Bindung ausgegangen war und die Entscheidung des Landgericht Münster
aufhob.
Der BGH hat damit nach der im Mai ergangenen
Grundsatzentscheidung zu Gattungsdomains erneut eine weitere wichtige
Rechtsfrage des Internet-Recht entschieden, die sowohl für die betroffenen
Unternehmen als auch für deren Kunden weitere Rechts- und damit
Planungssicherheit bedeutet.
Links zum Thema:
Pressemitteilung
des BGH
Pressmitteilung
des OLG Hamm
Urteil
des OLG Hamm
© RA Dr. Hajo Rauschhofer 2001