Internet World Business, 06-2007, Seite 10

Das Oberlandesgericht Dresden entschied jüngst, dass die Verwendung fremder Marken in Adwords die Markenrechte verletzt (Az.: 14 U 1958/06). Nachdem zuvor intensiv diskutiert worden war, ob Marken im nicht sichtbaren Bereich einer Website (das heißt, diese sind nicht unmittelbar wahrnehmbar – wie zum Beispiel in Metatags im Quelltext der Seite) Markenrechte verletzen, entschied der Bundesgerichtshof wie berichtet erst kürzlich, dass die Verwendung fremder Kennzeichen als Metatag rechtswidrig ist (s. INTERNET WORLD Business Ausgabe 12/2006, S. 10).

Gleiches sollte auch für die Verwendung in Adwords im Rahmen eines Keyword-Advertising bei Suchmaschinen gelten, wie das OLG Dresden nunmehr bestätigte. Immerhin ist die Zielgenauigkeit von Adwords häufig höher als bei Metatags, die von Suchmaschinen zunehmend vernachlässigt werden.

Praxistipp:

Für ein Verletzungsverfahren sollte dokumentiert werden, welche Suchbegriffe zu einem bestimmten Ergebnis führen. Auch automatisch generierte „weitgehend passende Keywords“ können Kennzeichenrechte verletzen. Umstritten ist in diesem Zusammenhang noch, inwieweit Google hier zur Auskunft bezüglich einer Adword-Buchung verpflichtet ist.