Richtiges Verhalten bei Abmahnungen

Grundsätzlich dienen Abmahnungen einem sinnvollen Zweck. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen lässt sich eine abschließende und endgültige Befriedung ohne Inanspruchnahme der Gerichte erreichen. Mit einer Abmahnung lassen sich daher nicht nur schnell, sondern auch für den berechtigt Abgemahnten günstiger als bei gerichtlicher Inanspruchnahme Streitigkeiten erledigen.

Entscheidend für die Frage der Vorgehensweise ist, ob der in einer Abmahnung behauptete Anspruch auf Unterlassung tatsächlich besteht. Speziell im Internet-Bereich kommen insbesondere Tatbestände aus Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht aber auch Namensrecht in Betracht. Die Beantwortung dieser Frage kann teilweise von Wertungsfragen, wie z. B. der Beurteilung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr, abhängen und sollte daher in Zweifelsfällen durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Auf dieser Seite haben wir in einer Vielzahl von Beiträgen diverse Aspekte zusammengefasst:

I. Interviews zum Thema Abmahnungen

  • Radio-Interviews für den Hessischen Rundfunk, hr4, 22.10.2009, 16:00h zur Jack Wolfskin Abmahnungen – Tatze
  • Dr. Rauschhofer live am 6. April, 10:30 bis 11:00 im Studio von HR-INFO zum Thema Abmahnungen im Internet;
    Podcast HR-Info: Erst abgemahnt, dann abgesahnt – Abzocke im Internet (25:02h, 6 MB)
    mit freundlicher Genehmigung von HR-Info
  • Im heute journal am 24.01.2007 wurden die Problematiken um das Thema Abmahnungen dargestellt und Dr. Rauschhofer dazu befragt:
    heute-journal-rauschhofer-klein.

 

II. Grundsätzliche Tipps zum Verhalten bei Abmahnungen

III. Speziellere Beiträge zu Abmahnungen im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht

IV. Rechtsprechung