Internetrecht / Domainrecht


 

UDRP-Verfahren
UDRP-Verfahren

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Beiträge zu UDRP-Verfahren in der Internetworld BUSINESS

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UDRP-Verfahren
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte

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  • Die Ergänzung eines berühmten Kennzeichens durch einen generischen Begriff, wie beispielsweise „expert“, beseitigt nicht die Verwechslungsgefahr durch eine Domain.

    Eine prima facie Darlegung reicht für den Nachweis des fehlenden rechtlichen Interesses, wenn unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Rechte des Domain-Inhabers in Betracht kommen.

    Bei einer bekannten Marke ist es naheliegend, dass die Registrierung einer verwechslungsfähigen Domain, bei der die Nutzer offensichtlich eine Verbindung zu einem bekannten Produkt oder einer bekannten Dienstleistung herstellen, nur zu dem Zweck erfolgt, aus der Verwechslungsgefahr kommerziellen Nutzen zu ziehen. Dies gilt umso mehr, wenn auf den Webseiten der Domain „Sponsored Links“ aus dem gleichen Geschäftsfeld der bekannten Marke erscheinen.Neue Beiträge und Entscheidungen
    WIPO Case No.
    Case No. D2012-1742
        

  • Das Registrieren einer zu einer Marke Verwechslungsfähigen Domain verbunden mit der optisch ähnlichen Gestaltung der Webseite offenbart das Ziel, Verbraucher über die Herkunft des Anbieters  zu täuschen an damit bad faith.
    WIPO Case No. D2012-1069
     Neue Beiträge und Entscheidungen

  • Typosquatting bei einer berühmten Marke zur Erzielung von Umsätzen im Wege des pay-per-click or click-through indiziert bad faith
    Case No. D2011-1783

  • Bei einer extrem bekannten Marke ist „bad faith“ auch dann gegeben, wenn diese mit einem generischen Begriff kombiniert wird, um Nutzer auf eine Seite mit Wettbewerbsprodukten zu lenken.
    Case No. D2011-0818
      

  • Handelt ein Domain-Inhaber nachweislich unter verschiedenen Aliasnamen können Ansprüche wegen verschiedener Domains gegen diese in nur einem UDRP-Verfahren geltend gemacht werden.
    Case No. D2010-2147  

  • Die Verschleierung der eigenen Identität ist Indiz für bad faith use im Zusammenhang mit bekannten Unternehmenskennzeichen
    Case No. D2010-0647

  • Die Inanspruchnahme von Privacy-Services, um sich UDRP-Verfahren zu entziehen, stellen ein weiteres Indiz für das Vorliegen von „bad faith“ dar.
    Case No. D2009-1754

  • Die Forderung von $ 50.000 für eine Domain-Übertragung indiziert, dass deren Wert nur wegen der Assoziation mit einer Marke entstanden ist. Die Nutzung eines Pseudonyms, um die wahre Identität zu verschleiern, ist ein Hinweis auf das Vorliegen von bad faith.
    Case No. D2009-1329

  • Das Angebot eines Domainverkaufs spricht für bad faith, wenn es an Beweisen fehlt, die eine Nutzung nach Treu und Glauben (bona fide) belegen. Der Zusatz “.com.au” bei einer Domain ist für die Frage der Verwechslungsgefahr irrelevant.
    Case No. DAU2009-0005

  • bad faith bei Ergänzung einer Domain mit Tätigkeitsbereich
    Case No. D2009-0018

  • Zur Ausnutzung des Rufes eine berühmten Marke für Redirect
    Nutzung eines Logos als Beweis für bad faith
    Case No. D2009-0071

  • Weißer Text auf weißem Hintergrund Indiz für bad faith
    Zur Übertragung von Tippfehlerdomains bei berühmten Marken
    WIPO Arbitration and Mediation Center - Case No. D2009-0003

  • Zur Übertragung von Tippfehlerdomains bei berühmten Marken
    Case No. D2008-1580  

  • Zur Frage bad faith und Verzögerung bei vermeintlichem Transfer-Angebot; Übertragungsangebot führt zu keiner Unterbrechung des UDRP-Verfahrens
    Case No. D2008-1051  

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Rechtsanwalt EDV-Recht

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