UDRP-Verfahren

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Beiträge zu UDRP-Verfahren in der

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UDRP-Verfahren
der Kanzlei Rauschhofer
Rechtsanwälte
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Die Ergänzung eines
berühmten Kennzeichens
durch einen generischen Begriff,
wie beispielsweise „expert“, beseitigt nicht
die Verwechslungsgefahr durch eine Domain.
Eine prima facie
Darlegung reicht für den Nachweis
des fehlenden rechtlichen Interesses, wenn
unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Rechte
des Domain-Inhabers in Betracht kommen.
Bei einer bekannten Marke
ist es naheliegend, dass die Registrierung
einer verwechslungsfähigen Domain, bei der
die Nutzer offensichtlich eine Verbindung zu
einem bekannten Produkt oder einer bekannten
Dienstleistung herstellen, nur zu dem Zweck
erfolgt, aus der Verwechslungsgefahr
kommerziellen Nutzen zu ziehen.
Dies gilt umso mehr, wenn auf den Webseiten
der Domain „Sponsored Links“
aus dem gleichen Geschäftsfeld der
bekannten Marke erscheinen.
WIPO Case No.
Case No. D2012-1742
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Das Registrieren einer zu einer Marke
Verwechslungsfähigen Domain verbunden mit
der optisch ähnlichen Gestaltung der
Webseite offenbart das Ziel,
Verbraucher über die Herkunft des Anbieters
zu täuschen an
damit bad faith.
WIPO Case No.
D2012-1069 
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Typosquatting bei einer
berühmten Marke zur Erzielung von
Umsätzen im Wege des pay-per-click
or click-through indiziert
bad
faith
Case No. D2011-1783
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Bei einer extrem
bekannten Marke ist „bad faith“ auch dann
gegeben, wenn diese mit einem generischen
Begriff kombiniert wird, um Nutzer auf eine
Seite mit Wettbewerbsprodukten zu lenken.
Case No. D2011-0818
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Handelt ein
Domain-Inhaber nachweislich unter
verschiedenen Aliasnamen können Ansprüche
wegen verschiedener Domains gegen diese
in
nur einem UDRP-Verfahren geltend gemacht
werden.
Case No. D2010-2147
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Die
Verschleierung der eigenen
Identität ist
Indiz für bad faith use im
Zusammenhang mit bekannten
Unternehmenskennzeichen
Case No. D2010-0647
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Die
Inanspruchnahme von Privacy-Services, um
sich UDRP-Verfahren zu entziehen, stellen
ein weiteres Indiz für das Vorliegen von „bad
faith“ dar.
Case No. D2009-1754
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Die Forderung
von $ 50.000 für eine Domain-Übertragung
indiziert, dass deren Wert nur wegen der
Assoziation mit einer Marke entstanden ist.
Die Nutzung eines Pseudonyms, um die wahre
Identität zu verschleiern, ist ein Hinweis
auf das Vorliegen von bad faith.
Case No. D2009-1329
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Das Angebot eines Domainverkaufs
spricht für bad faith, wenn es an Beweisen fehlt, die
eine Nutzung nach Treu und Glauben (bona
fide) belegen. Der Zusatz “.com.au”
bei einer Domain ist für die Frage der
Verwechslungsgefahr irrelevant.
Case No. DAU2009-0005
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bad faith bei
Ergänzung einer Domain mit
Tätigkeitsbereich
Case No. D2009-0018
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Zur
Ausnutzung des Rufes eine
berühmten Marke
für Redirect
Nutzung eines
Logos als Beweis für bad faith
Case No. D2009-0071
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Weißer Text
auf weißem Hintergrund Indiz für bad
faith Zur Übertragung von
Tippfehlerdomains bei berühmten Marken
WIPO Arbitration
and Mediation
Center -
Case No. D2009-0003
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Zur
Übertragung von Tippfehlerdomains bei
berühmten Marken
Case
No. D2008-1580
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Zur Frage
bad faith und Verzögerung bei
vermeintlichem Transfer-Angebot;
Übertragungsangebot führt zu keiner
Unterbrechung des UDRP-Verfahrens
Case
No. D2008-1051
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Ansprechpartner:
RA Dr. Hajo Rauschhofer
Fachanwalt für
IT-Recht
Rauschhofer Rechtsanwälte Kanzlei für
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