LG Frankfurt 2-03 O 299/03 – Flash-Datei

Leitsätze:

  1. Soweit keine Bearbeitungsrechte eingeräumt wurden, ist der Auftraggeber einer in Flash erstellten WebSite nicht berechtigt, Änderungen daran vorzunehmen.
  2. Mangels eingeräumter Bearbeitungsrechte kommt es nicht darauf an, ob die Flash-Dateien dekompiliert oder das Werk mit den identischen Bestandteilen „nachgebaut“ und dann bearbeitet wurde.

Beschluss als PDF zum Download

Anmerkung zum Verfahren:

Die von der Auftragnehmerin in Flash erstellte Seite wurde entweder dekompiliert, wofür die pixelgenau übernommene Raumaufteilung sprach, oder identisch nachgebaut, ohne dass Bearbeitungsrechte eingeräumt worden sind. Zudem hatte die Auftragnehmerin in der Vergangenheit Änderungen nur entgeltlich vorgenommen.

Nach Abgabe der Abschlusserklärung musste die Verletzerin auf Schadensersatz verklagt werden. Es wurde zur Abgeltung der Verletzungshandlung – ohne die Einräumung von Bearbeitungsrechten – ein Vergleich mit einer Zahlung von € 5.500,- geschlossen.

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