
ReferenzenDr. Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, wird bundesweit für IT- und Medienrecht inkl. gewerblichen Rechtsschutz empfohlen und ist als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de), die wiederholt empfohlen wurde. Bei der Preisverleihung anlässlich des 7. Hessischen
Online-Tages 2003 zeichneten das Hessische Ministerium für Wirtschaft und
Landesentwicklung und die Deutsche Telekom AG die Anwaltskanzlei
Rauschhofer für ihre herausragende
E-Business-Lösung mit dem ersten Preis aus. Im Softwarevertragsrecht reicht das Spektrum von der Erstellung allgemeiner Lizenzbedingungen über größere Projekte wie SAP-Einführungen mit regelmäßig sechs- bis siebenstelligen Vertragsvolumina über BPO-Vorhaben bis hin zu umfangreichen RZ- und Outsourcingverträgen in den höheren zweistelligen Millionenbereich. Im Online-/Marken-Bereich vertrat Rauschhofer in weit über 350 Domain-Streitigkeiten fast jede relevante Fallsituation auf Aktiv- wie auf Passivseite. Im Urheber-/Medienrecht gilt das Interesse der Vertretung von Betroffenen bei Rechtsverletzungen oder Vertragsverhandlungen. Beispielweise wurde - soweit ersichtlich - das erste mal in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung eine Quellcodebesichtigung durchgeführt. Durch fachlich fundiertes Spezialwissen verbunden mit hoher EDV-technischer Kompetenz wird die (interdisziplinäre) Lösung komplexer, aber auch neuartiger Fragestellung gewährleistet. Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen von Beiträgen sowie Interviews u.a. in Fachzeitschriften, Radio/ TV und im Internet, die durch Teilnahme als Referent an Fachveranstaltungen, hauptsächlich zu den Themen EDV- und Internetrecht, ergänzt werden. Dr. Rauschhofer war bereits für namhafte IT-Anbieter wie IBM, VeriSign, T-Systems, Fujitusu Siemens, Symantec, EDS, Network Appliance, TechData/HP,Morse, Bechtle, COS, u.v.a. oder Veranstalter (Management Circle, BIEG-Hessen, etc.) als Referent tätig. zu den Beiträgen Dr. jur. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät seit 1996 als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Internet-Recht. Als empfohlener Anwalt für IT- und Medienrecht ist er als einer der ersten Rechtsanwälte mit einer eigenen Website im Internet präsent (www.rechtsanwalt.de). Im Jahre 2000 promovierte er zum Thema „Mediendienste im World Wide Web“. Seit 2002 betreut er in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte mit inzwischen vier spezialisierten Juristen bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu komplexen IT-Outsourcingvorhaben, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird. Daneben werden regelmäßig Beiträge sowie Interviews in Fachzeitschriften, Radio, TV und im Internet veröffentlicht, die durch bundesweite Vortrags- und Seminarveranstaltungen im Bereich IT-Recht ergänzt werden. |
Der Deutsche
Wirtschaftanwalt 2008/2009 Ausgezeichnet mit dem 1. Preis für branchenbezogene E-Business-Lösung in Hessen Kooperationspartner des Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG) Hessen
Porträt über Dr. Hajo Rauschhofer in
der Zeitschrift
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INTERVIEWS
Auszeichnung
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SAT1 Magazin, 18.05.2010, 19:00h
ZDF heute-journal, 24.01.2007, 21:45h
Live-Interview SAT.1 in "17:30 live", 7.4.03 |