
Einführung
Markenrechte
bestehen neben
eingetragenen Marken auch für Benutzungsmarken, Unternehmenskennzeichen oder
Werktitel. Da insbesondere Verbraucher
durch die fortgesetzt ähnlicher werdenden Produkte es immer schwerer haben,
sich zwischen den einzelnen Gütern zu entscheiden, wird es ständig wichtiger,
Marken mit Signalen zu verbinden, die sich beim Kunden festsetzen (sog. „Brand
Value Signals“). Wurde eine Verbindung
positiver Assoziationen mit der Marke erreicht, kommt ihr nicht nur ein
erheblicher Wert zu, sondern es besteht die Gefahr, dass Mitbewerber versuchen,
diesen Wert auf Ihre Produkte zu übertragen Neben den
marketingspezifischen Intentionen, eine Marke je nach Produktart mehr rational oder
emotional aufzuladen, gilt es daher, markenrechtlich eine Vielzahl von Aspekten
von deren Schöpfung bis zur späteren Nutzung zu beachten. Neben dem klassischen
Markenrecht (ohne Internet) gewinnen fortlaufend neue
Entscheidungen im Internet-Bereich, insbesondere dem Domain-Recht, an Relevanz. Im Markenrecht werden die Fragen von Eintragung, Schutz und Löschung von Marken geregelt. Ein Markenrecht Dritter kann bei Online-Auftritten in vielfältiger Weise betroffen sein. Genannt sei hier allen voran die Verwendung eines Domain-Namen einer eingetragen Marke. Ebenso bedarf es für den Vertrieb neuer Produkte regelmäßig einer Eintragung von Marken, um andere von der Verwendung der identischen oder verwechslungsfähigen Bezeichnung auszuschließen. Bei der Entwicklung einer Markenschutzstrategie muss ebenfalls das Augenmerk auf bestehende Eintragungen gelenkt werden, die im Wege der Recherche ermittelbar sind. Schließlich gibt es Fälle, in denen eine Marken nur mit dem Zweck eingetragen werden, nachfolgende Verletzungen abzumahnen und Schadensersatz geltend zu machen. Dieses Portal der Kanzlei Rauschhofer
Rechtsanwälte soll über Fragen rund um Markenrechte und
Markenschutz informieren sowie auf wichtige Aspekte aufmerksam machen. Unmittelbar mit dem Markenrecht im Internet verknüpft, sind Auseinandersetzungen um Domains. Auf den ersten Blick identische Fallkonstellation führen durch teilweise geringe Abweichungen zu einem anderen Ergebnis, wobei in diesem Zusammenhang auch die differierende Rechtsprechung bei nahezu gleichen Sachverhalten zu erwähnen ist. Nachstehende Seite sollen daher Ihrer Information dienen.
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