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Die Mittelstandsberatung der Kanzlei richtet sich speziell an Unternehmen, die in den Bereichen EDV-Recht
und gewerblicher Rechtsschutz individuell zugeschnittene Lösungen benötigen. Exemplarisch genannt sei hier die Betreuung bei
IT-Fragen wie Software-Individualverträge,
IT-Outsourcing oder die Beratung bei und Verfolgung von Schutzrechten aus Urheber-,
Wettbewerbs- oder Markenrecht.
Für das Jahr 2004 wird - so auch der Chefvolkswirt der
Deutschen Bank, Professor Dr. Norbert Walter, - eine erheblicher Investitionsbedarf für Hard- und
Software gesehen. Hier gilt es,
Investitionen vertraglich zu sichern und Projektschieflagen dadurch zu
vermeiden, dass durch entsprechend vorausschauende Regelungen adäquat und
schnell reagiert werden kann. Im Projektmanagement kann die Unterstützung der
Rechtsabteilung oder des Hausanwalts im IT-Bereich sowohl im Hintergrund als auch durch
unmittelbare Wahrnehmung der Interessen beispielsweise bei Vertragsverhandlungen
erfolgen. Neben der praktischen fachlichen Expertise, die durch zahlreiche Veröffentlichungen
und Vorträge nachgewiesen ist, hat
die Kanzlei ein besonderes Verständnis gerade für die speziellen Bedürfnisse
des Mittelstands. Auch mit Problemstellungen bei innovativen Ansätzen sind wir vertraut, wofür wir in eigener Sache mit dem Ersten Preis im „Wettbewerb branchenbezogene E-Business-Lösungen“ vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, im November 2003 ausgezeichnet worden sind. Eine enge, unkomplizierte und schnelle
Zusammenarbeit ist genauso selbstverständlich, wie ein Kostenvoranschlag über
das anfallende Honorar. Ergänzt werden kann die Beratung in konkreten
Angelegenheiten durch Schulungen für
Mitarbeiter, um eine Sensibilisierung für rechtliche „Fallstricke“ zur
Vermeidung von Nachteilen zu erreichen. Für eine intensive Schulung können
zudem Workshops mit kleinen Gruppen zu verschiedenen Themenbereichen und mit
beliebigem Umfang sowohl im Unternehmen als auch in der Kanzlei durchgeführt
werden. Sprechen Sie
uns einfach an, wenn Sie Fragen dazu haben.
II.
Einführung zum Softwarerecht |
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